wie laut darf ich die Musik an einem Feiertag drehen?
Hey Leute :)
Ich möchte im Mai, genauer gesagt von Pfingstsonntag auf Pfingsmontag, eine große Geburtstagsparty für meinen Freund und mich schmeißen, da wir beide in den nächsten 2 Monaten 18 werden :) Ich habe schon so gut wie alles geplant nur eine Frage bereitet mir noch ein wenig Sorgen...Ich wohne in einem ziemlich kleinen Ort und der Durchschnitt der Bewohner hier ist... sagen wir mal etwas älter und unser direkter Nachbar ist besonders pingelig, vorallem wenn es um die Ruhe in unserem wunderschönen Örtchen geht :D So ist auch der Sonntag für ihn ein heiliger Feiertag und er regt sich schon auf, wenn die Kinder mit ihren Bobbycars zu laut an seinem Haus vorbei brausen ö.ö...Nun wäre meine Frage, wenn ich nun mit meinen Freunden am Abend des Pfingssonntag bei mir in der Scheune feiere, die ja recht dünne Wände hat, wie laut darf ich die Musik dann rein rechtlich drehen. Bis zu welcher Lautstärke bin ich im Recht selbst wenn er sich beschwert (oder sogar die Polizei wegen Ruhestörung alamiert...das hat er sogar schon mal am 01. Januar gemacht...gegen 1 Uhr :D ) und ab wann gilt es WIRKLICH als Ruhestörung?!
Danke schon mal im Vorraus :)
6 Antworten
Erstmal - ganz allgemein - § 117 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG):
Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.
Außerdem kann evtl. das Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage deines Bundeslandes Regelungen über Lärm enthalten.
Schließlich kann auch deine Gemeinde eine Verordnung über die Benutzung von Musikinstrumenten, Tonübertragungsgeräten und Tonwiedergabegeräten erlassen haben.
Das Feiern einer privaten Geburtstagsparty bedeutet nicht das Recht, die Musik übermäßig laut zu drehen. Vielmehr wird umgekehrt ein Schuh draus: Der "pingelige" Nachbar und alle anderen Einwohner eures Dorfes haben ein Recht darauf, nicht übermäßig durch eure Musik gestört zu werden.
Aber normalerweise sollte man solche Dinge durch Gespräche untereinander vernünftig klären können, so dass jeder etwas davon hat.
Grundsätzlich Zimmerlautstärke. An jedem Tag des Jahres. Alles andere sollte man rechtzeitig ankündigen und auf das Verständnis der Nachbarn hoffen.
Ich denke das ist von Fall zu Fall immer unterschiedlich! Lies doch mal in deinem Mietvertrag nach was du unterzeichnet hast, da stehen auch geregelte Zeiten dies bezüglich mit Sicherheit drinnen! Und rede einfach mal mit deinem Nachbarn und erkläre ihm doch mal die Sachlage; vielleicht lässt er ja doch mit sich reden! Schliesslich wird man nur einmal 18 nicht wahr:-)
Und im schlimmsten Falle würde ich einfach mal bei der zuständigen Behörde im Rathaus nachfragen, wie sich das verhält
Liebe Grüße
wenn du sie ankündigst dann gehts das.. aber ruhezeiten musste trotzdem einhalten. Ab 22 uhr. das ist dann Ruhestörung .
hat nix mit ankündigen zu tun. egal was für ein anlass besteht.ES GILT IN JEDEM FALL DAS GESETZ.
Du darfst die Musik so laut auf drehen, das sich keiner gestört fühlt! Am besten mit den Nachbarn vorher absprechen.