Was passiert, wenn man an der Blitzampel geblitzt wird, obwohl ...
man nur etwas zu früh über den Stop-Streifen rollt, aber nicht richtig losfährt.
Hab ich vor ein paar Tagen gesehen, mein Vordermann ist einfach in der Annahme der baldigen Grünphase etwas weiter vorgerollt (ca. 1m über den Haltestreifen) und ist dann von der Blitzampel geblitzt worden (2mal sogar).
Wird das dann wirklich genauso gewertet, als hätte man eine rote Ampel überfahren?
Das würde in dem Fall ja Führerscheinentzug bedeuten, da es später als 1 Sekunde nach Eintritt der Rotphase geschah.
Kennt sich da jemand aus?
Dankeschön.
10 Antworten
Wenn noch Rotlicht allein gezeigt wurde und sofern es dabei zu einer Gefährdung Anderer gekommen ist, ist folgender Tatbestand vorwerfbar (aus dem Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog):
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141730 Sie hielten trotz Rotlicht nicht an der Haltlinie (Zeichen 294) und gefährdeten dadurch Andere.
B - 3 Pkt. 50,00 Euro
§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG;
150 BKat; § 19 OWiG
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Also 50 Euro Bußgeld und 3 Punkte. Für Fahranfänger auf Probe ist das ein "weniger schwerwiegender Verstoß" (B-Verstoß).
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War es bereits Rot-Gelb, dann kann folgender Tatbestand vorgeworfen werden (aus dem Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog):
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137000 Sie missachteten das Rotlicht in Verbindung mit dem Gelblicht.
( A - 1) 15,00 Euro
§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat
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Also ein Verwarnungsgeld von 15 Euro.
Dies jedoch auch nur dann, wenn der Betroffene auch weitergefahren ist (das steckt in dem Begriff "missachten").
Mir ist allerdings nicht bekannt, ob bei Rot-Gelb überhaupt geblitzt wird.
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Für den (hier nicht zutreffenden) Fall, dass der Betroffene trotz Gelblichtes noch weiterfährt, obwohl er gefahrlos hätte anhalten können, gibt es noch folgenden Tatbestand (aus dem Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog):
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137006 Sie missachteten das Gelblicht der Lichtzeichenanlage, obwohl Sie gefahrlos hätten anhalten können.
( A - 1) 10,00 Euro
§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat
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Wer aber lediglich die Haltlinie "verfehlt", also zu spät zum Stehen kommt oder "in Erwartung von Grünlicht" schon mal bei Rot oder Rot-Gelb "anrollt" und dabei die Haltlinie überquert, jedoch weder weiterfährt noch andere gefährdet, der muss weder ein Buß- noch ein Verwarnungsgeld befürchten.
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danke.
Wenn du nicht rüber fährst und wieder zurück, kannst du dann gegen die Radarstrafe erfolgreich klagen.
Falls Du aus der Schweiz kommst:
Nein, ein Busse kriegst du (in der Schweiz) trotzdem. Die ist zwar nicht so hoch wie ein überfahren von rot. Das Vergehen ist ja auch nicht zu hoch. "Frühstart" wird es auf dem Zettel heissen. Die zwei Fotos gibt es um die Geschwindigkeit auszurechnen. Wenn du nämlich "zu sportlich" unterwegs bist kanns fürs rot zusätzlich für die zu hohe Geschwindigkeit nochmals kosten.
So ist es in der Schweiz. Bei uns gibt es ein Führerscheinenzug wer Leib Leben Gesundheit anderer massiv gefährdet. Wenn Sie dir mit Führerscheinenzug drohen würde ich eben ins Gespräch bringen, dass es sich nicht um eine Gefähdung dritter handelt, sondern um eine unaufmerksamkeit (=Busse)und ein missverständis. Auch dass Du sehr langsam unterwegs warst (kann man ja ausrechnen)ist positiv für dich.
GENAU deswegen blitzt der Blitzer zweimal :-) Es geht nicht darum, daß das Fahrzeug die Haltelinie überfährt. Es geht nur darum, daß es bei Rotlicht in den Kreuzungsbereich einfährt. Wenn das nicht der Fall ist, gibts auch kein Bußgeld. Und erst das zweite Foto bringt gewißheit, wie schnell das Fahrzeug überhaupt war.
danke.
da kommt nichts, wenn die zweite Linie ca. Mitte der Strasse nicht überfahren wurde. Aber nur wenn er beim zweiten Blitz an der gleichen Stelle stand.
ok. versteh ich. danke.