Mit Ca.280 km/h geblitzt!?
Hab da mal eine Frage an Verkehrsexperten...
Mein Bruder wurde heute mit gut 280km/h in einer 120 Zone auf der Autobahn geblitzt :/
War zwar auf nem Motorrad und er sagt da kommt schon nix vom Amt, aber ich mache mir ein bisschen sorgen, könnte irgendwie rauskommen dass er da geblitzt wurde?
Was wären rechtliche Folgen im Falle einer erfolgreichen Fahndung?
8 Antworten
Hallo,
natürlich kann das rauskommen.
Bei einem fest installierten Blitzer eher nicht - bei einem mobilen dafür umso mehr. Allerdings bei der Geschwindigkeit nicht wirklich, denn da kann keiner so schnell reagieren und das Kennzeichen lesen.
Wenn ja dann 600 Euro Bußgeld zzgl. Gebühren - 3 Monate Fahrverbot - 2 Punkte in Flensburg. Wirft man ihm Vorsatz vor, dann das doppelte Bußgeld.
Allerdings kann man bei echten 280 km/h als Fahrer kaum mitbekommen, dass oder ob man überhaupt geblitzt wurde. Von daher ist die ganze Geschichte irgendwie für die Füße.
Viele Grüße
Michael
über 70 km/h 600 € 2 Punkte &3 Monate Fahrverbot
bei dem Tempo liegt Vorsatz vor und wird dann doppelt oder dreifach bestraft 1800 € 6 Punkte und 9 Monate Fahrverbot bzw. Führerscheinentzug dann darf er nach ein paar Jahren den Schein neu machen er die MPU besteht .
Und mittlerweile können auch Biker die von vorne geschossen wurden ausfindig gemacht werden auf Grund der Beschreibung Helm Bike Farbe Marke usw . dem geht es an den Kragen solche Raser auf dem Bike hat nichts auf der Strasse verloren .
Und übrigen der Bremsweg :
Geschwindigkeit: 280 km/h
Bremsweg (normal): 784 Meter
Bremsweg (Gefahrenbremsung): 392 Meter
Wen da in 200 Meter was Quer steht bleibt von dem Wahnsinnigen nur noch Matsche übrig und die Strafen haben sich erübrigt und der Sarg auch der kommt ins Einmachglas .
Aus 300 km/h ist der Bremsweg bei gleicher Verzögerung demnach neun, aus 200 km/h vier mal länger als aus 100 km/h.
Bei doppelter Geschwindigkeit ist der Bremsweg viermal so lang!
Aber anders lernen sie es halt nicht...da muss irgendwann erst was querstehen...und dann sind das meist unbeteiligte andere.
Man kann nur hoffen das dein Bruder von hinten geblitzt worden ist und er zur Rechenschaft gezogen wird. Er kann ja auf eine Rennstrecke gehen wenn er so schnell fahren möchte aber nicht auf die Autobahn wo er auch viel andere gefährden kann, Unverantwortlich.
mit nem dämlichen bruder, der nichts besseres zu tun hat das thema im internet breit zu treten, könnte eine fahndung durchaus erfolg haben.
angeblich sollen die messinstrumente lediglich geschwindigkeiten von bis zu 240 km/h erfassen können.
annokrat
Hallo annokrat ,
Der Messbereich liegt bei bis zu 250 km/h !
Bei mobilen Geräten der angezeigte Bericht bei bis zu 399 km
http://www.ramom.de/rechtsthemen/radarfalle/radarfalle-ueberwachungstechnik.html
Da man ihm Vorsatz vorwirft wurde
Die Strafe bei 1500€ + Gebühren von 33,50€ + 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot sein !
Schwierig wird es sein ihn zu ermitteln aber nicht unmöglich '
Hallo Michael ,
Die Regelbuße von 600 € für Geschwindigkeitsüberschreitungen von ü 60 wird nach § 17 OWIG weiter erhöht .
Er hat ja die Geschwindigkeit nicht um 80 sondern um 160 Km/h überschritten . Damit wäre die angemessene Erhöhung der Regelbuße gerechtfertigt .
1200 € drohen ihm ja schon lt. Bkat . 300 € mehr kommt schon hin , könnte aber auch bedeutend mehr sein !
gruß
Ja, er hat die Geschwindigkeit um 160 km/h überschritten. Im "Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog" gibt es aber nun mal nichts Höheres als "über 70 km/h" zu viel.
Im von dir genannten § 17 OWiG steht nichts von dem, was du dazu geschrieben hast.
https://www.gesetze-im-internet.de/owig\_1968/\_\_17.html
Nach Absatz 2 kann fahrlässiges Handeln sogar im Höchstmaß nur mit der Hälfte des angedrohten Höchstbetrages der Geldbuße geahndet werden und vorsätzliches Handeln sieht den Regelsatz vor.
Das wird bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr aber durch die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) verhindert.
Aus der BKatV greift bei Vorsatz § 3 Absatz 4a und demnach ist dann der Regelsatz zu verdoppeln.
https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv\_2013/\_\_3.html
Gruß Michael
§ 17 Abs. 3 OWIG :
(3) Grundlage für die Zumessung der Geldbuße sind die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und der Vorwurf, der den Täter trifft. Auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters kommen in Betracht; bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten bleiben sie jedoch in der Regel unberücksichtigt
Hab mich wahrscheinlich blöde ausgedrückt ( wieder mal :-) )
les aber bitte mal das hier , evtl. verstehst du dann wie ich darauf komme :-) :
http://www.autobild.de/artikel/erhoehtes-bussgeld-54112.html
Du kommst jetzt wie oder durch was auf 1.500 Euro Bußgeld?
Bei Vorsatz wird es verdoppelt - das wären dann 1.200 Euro.
Gruß Michael