Mit Kopfhörern geblitzt. Was passiert?
Mit Kopfhörern geblitzt.
6 Antworten
Die StVO sagt in §23(1):
Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.
Das Tragen von Kopfhörer ist damit nicht grundsätzlich verboten, sondern nur, wenn dadurch das Gehör beeinträchtig wird. Das wäre aber m. E. durch einen leichten Kopfhörer selbst bei (nicht allzu lauter) Musik nicht gegeben, und auf einem Foto kann man nun mal nicht sehen, ob überhaupt Musik läuft.
Etwas anderes wäre es aber m. E., wenn es ein geschlossener Kopfhörer war, der hat ja gerade den Zweck, Außengeräusche abzudämpfen.
Dann gilt Tatbestandsnummer 123106: "Sie führten das Fahrzeug, obwohl Ihr Gehör durch Geräte beeinträchtigt war.", kostet 10,- Euro.
Aber falls was passiert (Unfall), könnte das ziemlich zu Deinen Ungunsten wirken.
Dir muß nachgewiesen werden, dass du deshalb nichts hören konntest. Da das nicht möglich ist, mußt du dir keine Sorgen machen.
Je nachdem, wie schnell Du warst, kostet es bzw. gibt es Fahrverbot. Sonst passiert nichts.
Außerorts 20 Euro, innerorts 25 Euro.
Nix, kann ja auch freisprecheinrichtung fürs Handy sein
Puhhh
Du bekommst ein Brief, mit einem Foto wo du Kopfhörer trägst :3
Nicht viel. 50er Zone 65 gefahren