Darf jemand ohne Führerschein, der über 18 Jahre alt ist, einen Wagen lernken, der gerade abgeschleppt wird?
Wir müssen nachher einen Wagen abschleppen, leider hat nur ein Freund Zeit, der mir helfen kann, der keien Führerschein hat. Darf der Trotzdem den Wagen lenken, den ich abschleppe? Theoretisch fährt er diesen ja nicht. Oder irre ich mich da?
17 Antworten
Ja darf man jeder der dafür geeignet ist, die STVO sagt, das "eine geeignete Person" und geht damit von einem mindestens 15 Jährigen aus. Ich würde es aber lassen da ohne Motor die Servolenkung nicht funktioniert. Und sonstige Personen die hier gleich NEIN schreien sollten mal den Führerschein neu machen, die haben wohl nicht aufgepasst;o. Und generell wird das eher selten passieren, wenn du mal einen Unfall hast lass es lieber abschleppen.
ab 15 darf man im abgeschleppten Wagen sitzen und benötigt natürlich keinen Führerschein. Mit den Lenken und bremsen eines fahrzeugs sollte man aber trotzdem vertraut sein. Es ist auch egal ob dabei ein Seil oder Abschleppstange benutzt wird, wobei letztere für unerfahrene natürlich geieigneter ist
Die STVO sagt, das "eine geeignete Person" das abgeschleppte Fahrzeug lenken muss. Das kann jemand ohne Fahrerlaubnis und sogar eine minderjährige Person sein. Der "Sorgfaltspflicht ist Rechnung zu tragen". Liebe Grüße von Palun1
Für das Abschleppen braucht nur der jenige eine Fahrerlaubnis der das Fahrzeug zieht. Wer im Abgeschleppten Fahrzeug sitzt braucht keine Fahrerlaubnis. Das Alter spielt ebenfalls keine Rolle, das heist du könntest auch einen 12 Jährigen ans Steuer eines Abgeschleppten KFZ setzen. Was ich aber nicht empfehlen würde, da es immer besser ist jemanden da rein zu setzen der Fahrpraxis hat. Wie gesagt, das gilt nur für das Abschleppen. Für das Anschleppen oder Schleppen brauchen beide die Fahrerlaubnisklasse B bzw der Fahrer des ziehenden PKW unter umständen sogar BE kommt ganz auf das Gewicht des hinter sich ziehenden KFZ an.
Alles irgendwie blödsinn...die Person die das Fahrzeug lenken soll MUSS einen Führerschein besitzen..ES SEI DENN ER WIRD MIT STANGE ABGESCHLEPPT UND DAS ABZUSCHLEPPENDE FAHRZEUG WIEGT NICHT MEHR ALS 750 KG. Das sagt die Polizei Köln.
Die haben dich verarscht......obwohl,
der Trabbi hatte glaub 620 kg,
Welchen Dialekt hatte der Beamte?