Was passiert wenn ein Kleinkrimineller sich eine Zelle mit einem schwerstkriminellen Gangster oder Psychopathen teilen muss?
Ist sowas in Deutschland überhaupt möglich, dass ein Kleinkrimineller sich mit so einem Gefährder eine Zelle teilen muss. Was wäre wenn er die Beamten bittet, eine Einzelzelle zu bekommen, weil er von dem in der Zelle misshandelt wird, müssen die ihn dann aus der Zelle holen?
2 Antworten
Das ist so gut wie ausgeschlossen.
Als Kleinkrimineller kommt man nicht so leicht in den Knast.
Es muss schon was passiert sein, damit die Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt wird.
Ein Beispiel hat man erst vor kurzem bei Drachenlord (Youtuber) gesehen. Wegen Körperverletzung wurde er neulich zu 2 Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Schon im Vorfeld wurde er mal zu 7 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Er hat dann Berufung eingelegt. Laut meinem Kenntnisstand wird irgendwann neu verhandelt.
Außerdem gibt es in Gefängnissen meines Wissens nach nur Einzelzellen.
Also kommt man im Gefängnis wohl nur unter andere Insassen, wenn man dort arbeitet, Hofgang hat, etc.
Ich habe mal gelesen, dass Menschen, die ein Verbrechen begangen haben, gesondert untergebracht werden, von denen, die ein Vergehen begangen haben.
Leute, die in Erzwingungshaft wegen unbezahltem Bußgeld müssen, werden komplett getrennt untergebracht. Sie müssen nicht mal Anstaltskleidung tragen.
Nö, das würde nicht passieren.