was passiert wenn die vollstreckungsbeamten
nichts finden was sie pfänden könnten, weil es zu geringen wert hat? es kann sein dass die bald kommen, aber alles was in meiner Wohnung wert hat ist mein handy, einen Fernseher und Laptop o.ä. besitze ich nicht. Danke an die Wissenden!
6 Antworten
Eventuell kommt dann eine Ladung zur Vermögensauskunft in Betracht aber der Vollstreckungsbeamte wird sich ganz schnell,verabschieden.
Der Vollziehungsbeamte (Finanzamt) bzw. der Gerichtsvollzieher wird, falls er keine verwertbaren Sachen vorfindet bzw. wenn der Wert der vorgefundenen Sachen offensichtlich nicht ausreichen wird um den rückständigen Betrag zu decken, ein sog. Fruchtlosprotokoll erstellen.
In diesem Protokoll werden Deine gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse aufgenommen. Also Arbeitgeber, Bankverbindungen, Lebensversicherungen, sonst. Forderungen, die Du gegenüber jemand anderen hast etc.
Dieses Protokoll wird dann vom Innendienst ausgewertet, da der Vollziehungsbeamte bzw. Gerichtsvollzieher nur in das bewegliche Vermögen eines Schuldners vollstrecken darf.
Während der Innendienst des Finanzamts entscheidet, ob der Schuldner zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung vorgeladen wird enthält der Auftrag des Gerichtsvollziehers den entsprechenden weiteren Auftrag. Je nachdem, ob der Gläubiger dies wünscht. Dann wird er entsprechend die eidesstattliche Versicherung abnehmen.
Minderbegabt?
Wenn der Vollziehungsbeamte des Finanzamtes kommt, dann findet die Vollstreckung nach der Abgabenordnung mit, und hier gibt es die Mitwirkungspflicht nach § 93 AO; die gilt auch noch im Vollstreckungsverfahren...
Sie könnten dein Handy eventuell pfänden! Aber keine Sorge, wenn der Betrag nicht ausreicht, um deine Schulden zu begleichen, dann kommen sie wieder - und zwar die nächsten 30 Jahre, so lange gilt nämlich der Titel. Und nur zur Info - es wird immer teurer!
Wenn nichts zu holen ist, kommt höchstens alle drei Jahre jemand. Die Gläubiger müssen ja jeweils Vorleistungen erbringen.
Vor zwecklosen Pfändungsversuchen SCHÜTZT die Abgabe der EV sogar.
Wenn nichts zu holen ist, kommt höchstens alle drei Jahre jemand. Die Gläubiger müssen ja jeweils Vorleistungen erbringen.
Nein, alle 2 Jahre
Vor zwecklosen Pfändungsversuchen SCHÜTZT die Abgabe der EV sogar
Nein.
Wenn nichts zu pfänden da ist, fertigt der Beamte ein Protokoll. Unter Umständen wirst du dann zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung vorgeladen.
Du wirst eine Eidesstattliche Versicherung abgeben müssen. Siehe hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Versicherung_an_Eides_statt
Hier noch ein Link http://de.wikipedia.org/wiki/Versicherung_an_Eides_statt#Verm.C3.B6gensauskunft_im_Rahmen_der_Zwangsvollstreckung
Ja
Wenn man so minderbegabt ist und hier Angaben macht, dann vielleicht.
Die heißt seit 2013 Vermögensauskunft