Was passiert wenn der Motorradbeifahrer ohne Schutzkleidung aber Helm ist?

15 Antworten

Also ich fahre schon seit über 30 Jahren Motorrad.

Das ganze ist doch recht einfach zu erklären. Die Polizei hätte wenn es nur darauf ankommt was in deiner Frage steht und nicht ein Verstoß gegen die STVO vorliegt, keine Rechtliche Handhabe dir eine Strafe zu geben.

Jedoch, dies ist meine ganz persönliche Meinung, fängt das fahren eines Motorrades immer zuerst im Kopf an und nicht auf der Sitzbank.

Soll nichts anderes heißen als, erst das Hirn einschalten und überlegen was man an Schutz für seinen Körper hat. Eine Knautschzone wie beim Auto ist nicht vorhanden. Man sollte sich auch im klaren darüber sein, dass man eine Verantwortung für seinen Beifahrer/Mitfahrer hat und sollte auch auf dessen Sicherheit achten. Jahr für Jahr werden leider immer wieder irgendwelche Leute vom Asphalt gekratzt die meinten es wäre mit Lederkombi oder Textilanzug einfach uncool zu fahren. Schon mal Bilder gesehen wie diese Wunden aussehen? Nicht gerade etwas was man unbedingt sehen will. Dazu kann ich nur sagen meine eigene Sicherheit und die des Sozius ist mir viel mehr Wert als ein immer Modisches Outfit. Lieber mal etwas geschwitzt, Hauptsache der Schutz ist so groß wie möglich wenn es darauf ankommt. Man muss ja auch nicht selber Schuld sein, wenn es mal kracht.

Die Polizei darf dich zwar anhalten und eine Verkehrskontrolle durchführen, aber wenn du keinen Verstoß gegen die STVO begangen hast hat sie keinen Grund dir eine Strafe zu geben.

Ich gebe YankoCDR recht, wir haben hier in DE nur eine Helmpflicht. Wenn ihr allerdings stürtzen solltet kann es zu schweren Verletzungen kommen. Deswegen lieber immer mit Schutzkleidung =)

Wenn der Beifahrer einen Helm trägt, ist dem Gesetz Genüge getan. Theoretisch könnte er sich auch in Badehose auf den Sozius setzen.

Eine Strafe wirds daher nicht geben, aber ein Kopfschütteln.

Wenn es allerdings zu einem Unfall kommt und der Beifahrer Verletzungen erleidet, die er mit Schutzkleidung nicht abbekommen hätte, wird er Probleme haben, Schadensersatz- oder Schmerzensgeldforderungen durchzusetzen.

Hallo,

aus rechtlicher Sicht und von der Polizei passiert dir nichts.

Im Falle eines Unfalls und wenn dein Sozius im schlimmsten Fall bleibende Schäden davonträgt, dann machst du dir aber ein Leben lang Vorwürfe.

Viele Grüße

Michael

Wenn die Person nur einen Helm auf hätte, aber ansonsten nackt wäre, gäbe es vielleicht eine Anzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses, aber nicht wegen fehlender Schutzkleidung.

Die ist nicht verpflichtend, aber doch sinnvoll.