Sturz während Motorradfahrstunde Kleidung kaputt wer muss zahlen?
Hallo Leute,
ich werde demnächst mit den Fahrstunden fürs Motorrad anfangen und benötige für die Fahrstunden alles an Schutzkleidung (außer Rückenprotektor) von mir selbst gekauft und dann zu jeder Fahrstunde mitgebracht, ausleihen ist außer einen Rückenprotektor nicht möglich.
War das bei euch in der Fahrschule auch so?
Das Motorrad ist ja über die Fahrschule versichert, wenn ich meine eigene Kleidung mit bringe und eventuell das Visier vom Helm oder so zerkratz (was je nach Helm sehr teuer werden kann :D) Greift dann auch da die Versicherung der Fahrschule oder ist dass dann Pech für den Fahrschüler?
!Zu erst kommt selbstverständlich immer erst die Gesundheit! aber in meiner Frage geh ich auch nicht von einem Crash mit tempo 100 aus... sondern vom fahren aufm Übungsplatz und so weiter wo man natürlich am Anfang immer mal stürzen/ umkippen kann :)
5 Antworten
Ich hab bisher nur von einer einzigen Person gehört, die sich hingepackt hat, und das auch nur bei tempo 20. Der Kleidung hats nicht geschadet ;) Und ich denke wenn du dich bei schnellerer Geschwindigkeit hinpackst wirst du 1. andere dinge im Kopf haben als deine Kleidung und 2. froh sein wenn du richtige Kleidung hast! Lg
Schnell fahren kann JEDER; langsam fahren eine Kunst ^^
Das Risiko trägst Du.
Ich finde es aber sehr löblich von Deiner Fahrschule, dass sie Dich nur in Schutzkleidung fahren lässt.
Aber ich würde mir garnicht so große Sorgen machen.
Du sollst ja nicht stürzen und die meisten Fahrschüler stürzen nicht.
Und wenn, dann meist bei den Grundübungen und eher bei geringem Tempo. Da hätte dann die Schutzkleidung eher nur ein paar Kratzer.
Die Schutzkleidung ist inzwischen überall vorgeschrieben.
aber nur für die praktische Prüfung:
2.2.18
Bei Prüfungen der Klassen A, A1, A2 und AM muss der Bewerber
geeignete Motorradschutzkleidung, bestehend aus einem passenden
Motorradhelm, Motorradhandschuhen, einer eng anliegenden Motorradjacke,
einem Rückenprotektor (falls nicht in Motorradjacke integriert), einer
Motorradhose und Motorradstiefeln mit ausreichendem Knöchelschutz
tragen. Es dürfen nur Fahrzeuge verwendet werden, für die eine
Helmtragepflicht besteht.
Für die Fahrstunde reicht rechtlich ein Helm
Als ich den Schein gemacht habe, gabs alles von der Schule. Wie die eigene Kleidung versichert ist erfragst du am besten direkt bei der Fahrschule. Etwas billiges zu nehmen ist halt auch nicht opti, soll ja schützen ;-)
Es muss ja kein BMW Kombi für 1500 sein, aber bissl was würd ich schon investieren.
Ganz nebenbei, man liest oder hört sehr selten von Fahrschulunfällen. Also, immer optimistisch bleiben :-)
Gute Fahrt !
Niemand zwingt dich ne Schutzausrüstung zu tragen - du tust das für deine eigene Sicherheit - schrottest du die, solltest du froh sein, dass es dich nicht selbst zerlegt hat.
Nun ja praktisch werde ich gezwungen sie zu tragen durch die Fahrschule (ist Pflicht bei jeder Fahrstunde (finde ich auch gut)) Und meine Frage war nicht so gemeint wer meine Kleidung bezahlt wenn ich mich mit 130 Km/h mich auf der Autobahn hin lege, dann wär die Kleidung hinterher das kleinste problem ;)
Ich mein damit, dass bis auf den Helm, gesetzlich nichts vorgeschrieben ist und deswegen alles darüber hinaus für das eigene Wohl getan wird.
Wenn es bei dieser Fahrschule zwingend notwendig ist, zwingt dich trotzdem keiner, dort deinen Führerschein zu machen :P In der Regel haben gute Fahrschulen Ausrüstung zum verborgenerleihen, andere nicht - vielleicht genau wegen den Kosten, die ein Fahranfänger daran verursachen kann - im Gegensatz zum Motorrad kann man die Schutzausrüstung nicht versichern. Wobei es auch da Zusatzversicherungen gibt soweit ich weiß, aber die kosten auch ihren Teil.
Ich mein damit, dass bis auf den Helm, gesetzlich nichts vorgeschrieben ist
Das ist falsch. Die komplette Schutzkleidung ist vorgeschrieben.
Wenn du einen Schein mal hast kannste auch in Badehosen fahren, aber so lange er Schüler ist muß er sich an die 'Vorschriften der Fahrschulgenossenschaften, der Versicherung, und an die Prüfungsordnung der FeV halten.
http://www.verkehrsportal.de/fev/anl_07_praxis.php
Punkt 2.2.18
Die Frage ist reichlich naiv und jeder halbwegs intelligente... ach egal!
Du kannst doch nicht ernsthaft annehmen, dass ein Reit-, Fahr-, Surf- oder sonstwas -Lehrer sich um die Klamotten seiner Schüler schert!!!
Die Frage ist reichlich naiv und jeder halbwegs intelligente... ach egal!
Da hier scheinbar ein halbwegs intelligenter Mensch schreibt, hätte ich da mal eine Frage zu folgendem Beispiel:
Der Führer eines Fahrzeugs verursacht einen Unfall. Dabei entsteht Schaden an der Kleidung eines Dritten.
Muss der Fahrzeugführer bzw dessen Versicherung für den Schaden haften?
@migebuff Es heisst nicht SCHEINBAR, sondern ANSCHEINEND!
Und die Antwort "JA" auf deine Frage gibt BGB Paragr. 823 Verschuldenshaftung.
Sehr gut. Halten wir also fest, dass der Fahrzeugführer für mit dem Fahrzeug verursachte Schäden haftet.
Wenn wir nun einen Blick ins StVG werfen, steht dort folgendes:
(15) Wer zur Ausbildung, zur Ablegung der Prüfung oder zur Begutachtung der Eignung oder Befähigung ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen führt, muss dabei von einem Fahrlehrer im Sinne des Fahrlehrergesetzes begleitet werden.
Bei den Fahrten nach Satz 1 sowie bei der Hin- und Rückfahrt zu oder von einer Prüfung oder einer Begutachtung gilt im Sinne dieses Gesetzes der Fahrlehrer als Führer des Kraftfahrzeugs, wenn der Kraftfahrzeugführer keine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt.
Der Fahrlehrer ist also laut Gesetz hier der Fahrzeugführer. Wir sind uns einig, dass die Versicherung des Fahrzeugführers im Falle eines Unfalls mit dem Fahrzeug die Schäden an der Kleidung des Geschädigten übernimmt.
Die Versicherung des Fahrzeugführers ist hier die Versicherung des Fahrlehrers. Geschädigter ist der Fahrschüler.
Warum genau ist also die Frage, ob diese Versicherung in einem Schadensfall haftet, "naiv"?
Naja, in der Fahrschule meines Kumpels z.B. wird die gesamte Kleidung bereit gestellt und wenn er stürzen würde müsste er auch wenn Schäden an der Kleidung entstehen nicht haften, ist alles über die Versicherung der Fahrschule geregelt. So gesehen muss er sich um nichts ,,scheren´´. Wenn man da vielleicht Naivität raus liest sollte das nicht so klingen :D Ich bin nur ein bisschen angespannt vor der ersten Fahrstunde :D
Ja stimmt, wusste eben nicht ob man sich aufm Trainingsplatz häufig hinpackt am Anfang. Bei hohen Geschwindigkeiten ist klar, da ist meine Frage nebensächlich ;) Bezog sich eher auf den Trainingsplatz am Anfang und allgemein versicherungstechnisch werde in meiner Fahrschule noch mal nachfragen :)