125 ccm offen fahren was passiert wen ich angehalten werde?

7 Antworten

Inzwischen ist ja die 80km/h Regulierung gekippt worden. Darum werden 125er kaum noch angehalten weil die meisten gar nicht illegal unterwegs sein können. Nun muss der Büttel der dich anhält überhaupt erstmal wissen dass eine DT auch mehr wie 15Ps haben kann und selbst wenn er dass weiß dann muss er erstmal Verdacht schöpfen. Allein dass macht es schon unwahrscheinlich erwischt zu werden.

Falls du doch mal erwischt werden solltest, passiert beim 1. Mal in der Regel nicht viel und beim 2. Mal kommt dann ne Probezeitverlängerung, Geldstrafe, Aufbauseminar etc. Auch dass ist verschmerzbar.

Schwierig wird es nur wenn du jemanden mit der offenen Maschine bei einem Unfall verletzt dann musst du nämlich Schadensersatz zahlen. Aber auch die Horrormärchen dass man dann ein Leben lang die Rente des betroffenen zahlen muss stimmen nicht. Die meisten die zu Schadensersatz verurteilt wurden waren mit 10.000€ aus dem Schneider.

Eichbaum1963  04.05.2013, 21:33

Ja ja, die Horrormärchen.^^ Ein Leben lang zahlen muss nur derjenige der gänzlich ohne abgeschlossene Versicherung fährt.

Im Übrigen ist der Regress sogar auf max. 5.000 € (7.500 € bei Obliegenheitsverletzung vor und nach dem Schadensfall) begrenzt.

Naja, und ob beim ersten Mal wirklich noch nicht viel passiert? Kann sein, muss es aber nicht.

Aber passt sonst scho. ;) Däumchen.^^

fahr doch einfach weiter und lass dich nicht anhalten, wenn du wegbist können die dich nicht weiter rechtlich verfolgen.....

Naja, höchstwahrscheinlich, schauen sie in deine Papiere. Wenn da 15 PS steht, werden sie dich wohl in Ruhe lassen. Wenn nicht, werden sie deine Maschine auf jeden Fall mitnehmen. Wenn du 160 km/h fährst, werden sie sie auch mitnehmen. Und dann musst du

  1. zahlen

  2. ein Aufbaukurs machen

  3. Nicht so bald mit em Führerschein anfangen

Wenn du damit ein Crash baust, zahlt die Versicherung nicht

Die Polizei merkt das, blöd sind die nicht. Die waren auch mal jung und haben eine gewisse Lebenserfahrung. Was kommt auf dich zu? Fahren ohne Versicherungsschutz, fahren ohne Fahrerlaubnis für die Maschine.. Riecht nach Bußgeld / Strafanzeige, Führerschein weg und evtl. meldet die Polizei das dem Landratsamt um mal deine charakterliche Eignung zum Führen von KFZ feststellen zu lassen.

jaaaaaaaaaman 
Beitragsersteller
 04.05.2013, 20:15

aber ist das den so ein großer unterschied ob ich jetzt 110 fahre oder 140 ?

elmundoesloco  04.05.2013, 20:21
@jaaaaaaaaaman

30 km/h mehr machen einiges aus. Ist auch richtig so das du dafür bluten musst, wenn du erwischt wirst. Hab auch mal nachgeschaut: Wird definitv ein Strafverfahren und es besteht die Möglichkeit das deine Maschine sogar eingezogen wird und du sie nie mehr siehst, § 6 PflVG.

Eichbaum1963  04.05.2013, 21:36
@elmundoesloco

Nur dass gar kein Verstoß gegen das PflVG vorliegt, wenn für das Fahrzeug doch eine Versicherung abgeschlossen wurde. ;)

elmundoesloco  04.05.2013, 21:47
@Eichbaum1963

Das Fahrzeug wurde versichert mit Drosselung und der Versicherungsschutz erlischt, wenn die Drosselung draußen ist und dafür nicht der bestehende Versicherungsvertrag abgeändert wird. Insoweit haben wir hier fahren ohne Versicherungsschutz, da der Versicherungsnehmer vorsätzlich gegen seine Pflichten aus dem Versicherungsvertrag verstoßen hat.

Zusätzlich kommt noch das fahren ohne Fahrerlaubnis oben drauf, da er nur einen Schein A1 hat und für eine ungedrosselte 125er mindestens eine Fahrerlaubnis Klasse A gebraucht wird. Ich korrigiere meine Antwort insoweit, dass es kein Bußgeld gibt sondern ein Strafverfahren, Fahrverbot und Führerscheinsperre. Und das nur weil man 30 Sachen schneller fahren wollte..

Eichbaum1963  05.05.2013, 00:14
@elmundoesloco

Jau, die strafrechtlichen Folgen bezüglich des Fahrens ohne FE sind klar, eine Führerscheinsperre beim ersten mal ist zwar eher unwahrscheinlich, kann aber möglich sein.

Aber ein Straftatbestand wegen Verstoßes gegen das PflVG liegt bei einem versicherten Fahrzeug nicht vor!

Die Versicherung wäre zwar in der Tat leistungsfrei, muss aber einen Fremdschaden immer zahlen - kann aber den Fahrer mit bis zu 5.000 € in Regress nehmen.

So und nicht anders siehts aus, auch wenn du dich jetzt auf den Kopf stellst. :D

http://www.pagenstecher.de/Auto-Tuning-Technik-Talk/Recht-und-Ordnung/t105327p1/Erloeschen-der-Betriebserlau.html

jaaaaaaaaaman 
Beitragsersteller
 11.05.2013, 14:32
@Eichbaum1963

es geht mir ja nicht um den top Speed viel mehr um die Beschleunigung ;)

probezeit auf 4 jahre verlängert dein schein ist weg geldstrafe und wahrscheinlich auch nen punkt