Was passiert mit dem Guthaben des Bausparvertrag nach dem Tot?
unser opa ist verstorben. und wir enkelkinder sind die vollerben.testament liegt vor. nun müssen wir den nachlassverzeichnis ausfüllen.
kommt dieses bausparguthaben auch in dieses verzeichnis? was ist mit der renteversicherung? auch? die bank sagte, das würde wieder zurück geschcikt werden. aber er hatte doch bis 15. eines monats gelebt. müßte die renteversischerung nciht dann die hälfte uns geben?
4 Antworten
Aus persönlicher Erfahrung weiß ich, dass die Rente nicht (!) anteilig zurück gezahlt werden muss. Meine Tante ist am 20. gestorben und die volle Rente wurde bewilligt. Wenn noch ein Ehepartner da ist, dass bekommt dieser auf Antrag für die kommenden 3 Monate die Rente weitergezahlt und muss innerhalb von 6 Wochen nach dem Tod den Antrag auf Witwerrente stellen. Was den Bausparvertrag anbelangt: wenn er Alleininhaber ist, dass fällt der Betrag in die Erbmasse. Sollte ein Begünstigter/ Mitinhaber drin stehen, dann bekommt nur dieser den Betrag.
wennn er am 15. verstorben ist, steht ihm die GANZE Rente für den Monat zu, in dem er noch gelebt hat. Von der Bank zurückgezahlt wird nur Rente für Folgemonate, weil die meist schon unterwegs ist, weil der Renten Service der Deutschen Post noch nicht wusste, dass der Rentner verstorben ist. Also schnell zur Post mit der Sterbeurkunde zur Post! Wenn der Opa noch einen Bausparvertrag hatte (warum sollte er sowas haben?), steht im Vertrag ein Begünstigter drin, der die angesparte Summe beanspruchen kann.
Das Bausparguthaben kommt auch in das Verzeichnis und Rente gibt es nur bis zum Tod, die wird also nicht vererbt. Also muß sie im Prinzip als "Schulden" ausgewiesen werden.
Die Rente wird ja immer für den vollen Monat gezahlt. Wenn er jetzt z.B. am 20. verstorben ist, hat er ja trotzdem für 30 Tage Rente bekommen. Also müssen die 10 überzähligen Tage zurückgezalt werden, weil dann kein Rentenanspruch mehr bestand. Da aber keiner über das Konto des Verstorbenen verfügen darf (im Normalfall), leitet entweder die Bank die Rückzahlung in die Wege oder die Rente für die restlichen 10 Tage wird im Vermögensverzeichnis mit aufgenommen und vermindert dann die Erbmasse.
also. nehmen wir mal an, er bekäme 3000 € rente. dann verstirbt er. die bank schickt das geld zurück an renteversi.
da er aber am 20. verstarb müßte dann fast 2/3 des geldes wieder auf die erbengemeinschaftskonto zurück fliessen. ist das richtig? weil dann könnte ich das ja als eines der bankguthaben des verstorbenden eintragen. oder?
Soweit ich weiß, würde die Bank nur das überzählige Geld zurückschicken, also nur 1/3 und nicht den Gesamtbetrag. Und wenn die Bank das macht (bzw. gemacht hat), gibt man nur den verminderten Kontostand an, weil das dann ja auch nur verteilt bzw. vererbt werden kann.
dann müßte ich mit dem eintragen noch etwas warten. weil ich den genauen betrag noch nicht kenne.
zum Kommentar von Ersterschnee am 3. 2. 17.25: das ist falsch. Die überzähligen 10 Tage müssen nicht zurückgezahlt werden. Nur wenn der Opa im Heim war und das Sozialamt die Rente aufgestückt hat, um die Heimkosten zu decken, muss das Sozialamt nachweisen, dass die Rente tatsächlich schon vor Ende des Monats verbraucht ist.
Rente steht zu bis zum Todesfall, also zeitanteilig. Der Bausparvertrag ist in dem Vermögensverzeichnis mit dem Zeitwert auf zu nehmen. Der Zeitwert kann bei der Versicherung erfragt werden.
könntest du mit der rente genauer erläutern?