Was passiert bei Betrug von Fahrkarten? (VGN/VAG - Kopien?)

12 Antworten

Wenn du Fahrkarten fälscht ist das Betrug! Wirst du dabei erwischt gibt es auf jeden Fall eine Anzeige und wenn du Pech hast kommt es zu einem Gerichtsverfahren. Das Gerichtsverfahren ist allerdings unwahrscheinlich bei solch einem "kleinen" Betrug. Dennoch würde ich dir raten das zu unterlassen.

Russe 
Beitragsersteller
 04.12.2009, 00:26

OK OK Leute ... Kommt jetzt nicht alle mit: "Helft ihm nicht", blablabla.

Das war nur ein kleiner Gedanke! Ich werd’s nicht machen ...

Danke euch!

Ich hoffe, dass es hier nicht ernsthaft Leute gibt, die dir beim Begehen einer Straftat helfen.

Punkt 1 - es IST urkundenfälschung....da liebr schwarzfahren, da kommt biem 1. mal ech tnur die Schwarzfahrergebühr..ind d in der regel 30-60€ je nach verkehrsverbund auf dich zu.....

Je nachdme wie hart der Verkehrsverbund bei gefälschten Karten drauf ist droht dir sonst ne anzeige mit verfahren udn dann ist alles möglcih bis hin zu ner empfindlcihens trafe wegen Betrug/Urkundenfälschung falls du nen richter Gnadenlos erwischst.

Soll ab rjetzt kein Vorschlag zuum schwarzfahrne sein.

Wenn die schule einer klasse Fahrkarten gegeben hat udn eienr anderne nciht, ende dich an eure SChülervertretung udn alss die das mal ü+berprüfen, vielleicht ists nen verwaltungsfehler oder nen echter Mißsstand, im ersten fall kann dein Schulsprecher ggf für abhilfe sorgen im 2. fall wenn sich genug biem eihm beschweren lässt sich über dieebene des schülerprotestes vieleciht die schule dochnoch dazu bewegen für alle schüler gleichermaßen fahrkatrten rauszugeben....nachteil...kan sich die schule das nciht leisten kansn seind as sie die fahrkartenausgabe im snne de glecihberechtigung ganz einstellt....dann wä#hrst du als auslöser ggf der Buhmann an deiner schule.

schwarzfahren 40€ beim ersten mal, und die werden es einziehen. ob dann noch eine Verfahren wegen Urkundenfälschung kommt, kann ich dir leider nicht sagen, ist aber gut möglich wenn die , die Polizei drauf hinweisen.
Für eine Gefängnisstrafen musst du schon mehr tun:
oft erwischen lassen und die Straffen nicht bezahlen.

Russe 
Beitragsersteller
 04.12.2009, 00:26

Hmm ...

Ich würde echt viel sparen, aber ich lasse es doch lieber!

masternikita  04.12.2009, 00:30
@Russe

musst selber sehen ob es sich Lohnt, erstes vergehen werden oft mit einer "kleinen" Strafe versehen ohne nachspiel außer man tut es das zweite mal.

Tu es nicht.

Meine Oma und ihre Freundin sind mal "erwischt worden", weil sie mit alten VGN Fahrscheinen nicht genügend (doppelt) abgestempelt hatten. Der Typ hat tatsächlich zwei alte Damen aus der UBahn gezogen und mit ihnen zu streiten begonnen. Nur Pech für ihn, die Freundin meiner Oma hatte einen Behindertenausweis, durfte also umsonst fahren und somit war auch meine Oma ausm Schneider.

Lehre: Betrug lohnt nicht. Nicht mal bei Rentnerinnen. Außer eine davon hat einen Behindertenausweis. ;o)