Steuererklärung - Pendlerpauschale: leider keine Belege (Fahrkarten / Monatskarten) mehr vorhanden, Finanzamt lehnt daher Erstattung in voller Höhe ab, was tun?
Hallo ihr Lieben,
ich habe folgendes Problem: Ich habe letzten Dezember die Steuererklärung für 2011 beim Finanzamt eingereicht (wie immer bei mir auf den letzten Drücker, aber gerade noch rechtzeitig). Nun bekam ich vor einigen Tagen den Bescheid und musste zu meiner Enttäuschung feststellen, dass ich gerade mal ca. 30,- Euro erstattet bekam. Der Preis für eine Monatskarte betrug im betroffenen Jahr 114,50 Euro, also insgesamt im Jahr 1374,- Euro. Ich war das ganze Jahr über in einer Beschäftigung, bei der ich ca. 2200,- Euro brutto monatlich verdiente (Steuerklasse 1). Die 12 Monatskarten habe ich komplett selbst bezahlt, bekam also keinen Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber. Erstattet vom Finanzamt wurden mir jetzt nur 30,- Euro.
Für die Steuererklärung für das Jahr davor bekam ich knapp 1600,- Euro erstattet - allerdings war ich da nur 6 Monate berufstätig (gleicher Arbeitgeber, gleiches Gehalt und gleicher Monatskartenpreis wie 2011) und war die anderen 6 Monate arbeitslos und bekam Arbeitslosengeld I.
Auf Nachfrage beim Finanzamt sagte man mir, dass man die beiden Jahre aufgrund der Arbeitslosigkeit von 6 Monaten in dem einen Jahr nicht miteinander vergleichen könnte und außerdem, da keine Nachweise (Monatskarten) vorlagen, hat man nur die normale Entfernungspauschale berücksichtigt. Die Dame vom Finanzamt sagte mir, ich könnte Widerspruch einlegen und schauen, ob ich wenigstens einige der Monatskarten noch finde. Leider habe ich gar keine Monatskarten mehr, da diese in der Vergangenheit auch nie vom Finanzamt als Nachweis verlangt wurden.
Was kann ich jetzt noch machen, um einen höheren Erstattungsbetrag als die 30,- Euro zu bekommen? Eventuell einen niedrigeren Monatskartenpreis aufschreiben und sagen, dass meine Kollegen im Zweifel bezeugen könnten, dass ich mit der S-Bahn bis zum Arbeitsplatz gefahren bin? Normalerweise durchfahre ich 2 Tarifzonen, wo die Monatskarte eben die 114,50 Euro kostete - bei nur einer Tarifzone hätte ich nur 76,00 Euro für eine Monatskarte bezahlt und hätte zusätzlich zunächst 15 Minuten zu Fuß laufen müssen. Meine Hoffnung wäre, dass dadurch der abzusetzende Betrag zwar dann aufgrund des geringeren Monatskartenpreises kleiner ausfallen würde, man aber dann vielleicht keine Nachweise mehr benötigen würde. Oder gibt es noch andere Möglichkeiten?
Vielen lieben Dank schon mal vorab für eure Hilfe.
5 Antworten
Auch bei Anerkennung der Fahrkarten von insgesamt 1.374,00 € würden sich nur 374,00 € auswirken, nämlich der Betrag, der über die 1.000,00 € Arbeitnehmer- Pauschbetrag hinausgeht.
Und bei einem Monatspreis von 76,00 € würdest Du den Arbeitnehmer- Pauschbetrag gar nicht erreichen und hättest daraus gar keinen steuerlichen Vorteil.
Aber eine Frage: Wie ist die einfache Entfernung Wohnung- Arbeitsstätte?
Für die Fahrten Wohnung- Arbeitsstätte werden nach § 9 Einkommensteuergesetz 0,30 € für die einfache Entfernung berücksichtigt.
Bei 250 Arbeitstagen sind das 675,00 €, also weit weg vom Pauschbetrag.
Höhere Kosten für öffentliche Verkehrsmittel können berücksichtigt werden. Das setzt natürlich voraus, dass sie auch nachgewiesen werden können.
Wenn im Jahr davor keine Nachweise angefordert wurden, kann das daran liegen, dass Du auch ohne Werbungskosten schon die volle Lohnsteuer zurück erhalten hattest.
Und die Kosten für die Fahrkarten in einem halben Jahr lagen dann natürlich auch nur bei rund 700,00 € und hätten sich wegen des Pauschbetrages sowieso nicht ausgewirkt.
Und um noch ein Missverständnis auszuräumen: Das Finanzamt erstattet Dir nicht die Kosten für die Fahrten Wohnung- Arbeitsstätte.
Diese Kosten können nur Dein zu versteuerndes Einkommen mindern und dadurch zu einer geringeren Steuer führen.
Danke erstmal für deine Hilfe.
Dass das Finanzamt mir die Fahrtkosten nicht erstattet, sondern nur das zu versteuernde Einkommen diesbezüglich mindert, war mir schon klar - ich hatte nur das Guthaben, welches man vom Finanzamt zurück bekommt, als Erstattung bezeichnet, weil die Überweisung des Guthabens selbst ja eine Erstattung ist - aber das bezog sich wie gesagt nur auf das Guthaben, nicht auf die Fahrtkosten selbst.
Du schriebst:
Wenn im Jahr davor keine Nachweise angefordert wurden, kann das daran liegen, dass Du auch ohne Werbungskosten schon die volle Lohnsteuer zurück erhalten hattest. ---> Was könnten denn außer Werbungskosten noch für Gründe vorliegen, dass man Lohnsteuer zurück erhält (in dem Fall waren es ja sogar knapp 1600 Euro Erstattung)? Eventuell die 6 Monate Arbeitslosigkeit?
Da musst Du doch gar nicht spekulieren.
Schau Dir den Steuerbescheid mit der hohen Erstattung an, und schon wirst Du sehen, was der Unterschied zwischen den beiden Jahren ist.
Genau das ist mein Problem - ich habe mir bereits mehrmals die beiden Bescheide angeschaut, weiß aber immer noch nicht, warum ich einmal nur 30,- Euro und einmal 1600,- Euro erstattet bekam.
Bei dem Bescheid mit der hohen Erstattung waren die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit 13.446,- Euro, bei dem anderen Bescheid waren es 28.220,- Euro, beide wurden jeweils um den Pauschbetrag um 1.000,- Euro gemindert.
Entscheidend ist doch nicht die Höhe des Arbeitslohnes.
Entscheidend ist die Höhe des zu versteuernden Einkommens.
Und das kann im Jahre 2010 wegen des niedrigen Arbeitslohnes durchaus unter oder in der Nähe des Grundfreibetrages von 8.004,00 € gelegen haben.
Und wenn dann in einem halben Jahr die normale Lohnsteuer einbehalten wurde, ergibt sich automatisch eine hohe Erstattung.
Ergebnis: Du vergleichst hier Äpfel mit Birnen, und das kann nicht gut gehen.
Okay, ich glaube, wir kommen dem Grund der hohen Differenz vielleicht immer näher :-)
Bei dem Bescheid mit der hohen Erstattung von 1.593,38 Euro betrug das zu versteuernde Einkommen 9.857,- Euro und die festzusetzende Einkommensteuer 290,- Euro (Steuerabzug vom Lohn: 1.644,- Euro)
Bei dem Bescheid mit der Erstattung von 30,53 Euro betrug das zu versteuernde Einkommen 23.270,- Euro und die festzusetzende Einkommensteuer 3.607,- Euro (Steuerabzug vom Lohn: 3.636,- Euro)
Ich werde da zwar immer noch nicht ganz schlau, aber kann es sein, dass hier der von dir erwähnte Grundfreibetrag bei dem niedrigeren Arbeitslohn zum Tragen kam?
Ich hatte Dir zuletzt geschrieben, dass der monatliche Lohnsteuerabzug auf der Grundlage der Überlegung ermittelt wird, dass der Arbeitnehmer das ganze Jahr beschäftigt ist.
Wenn er nur 6 Monate beschäftigt war, ist die einbehaltene Lohnsteuer zu hoch, und es ergibt sich automatisch eine Erstattung.
So, ich denke, jetzt können wir den Meinungsaustausch beenden, denn ich habe Dir alle die Tipps gegeben, die ich ohne Kenntnis der Steuerbescheide geben kann.
Wenn Du mehr wissen willst, nimm Geld in die Hand und wende Dich an einen Steuerberater vor Ort.
Vielen lieben Dank für deine ausführlichen Antworten, die Auszeichnung für die hilfreichste Antwort hast du dir daher verdient. Jetzt habe ich wenigstens etwas dazugelernt ;-)
Zum Schluss hätte ich aber doch noch 4 letzte Fragen:
- Angenommen ich hätte alle Fahrkarten von insgesamt 1.374,- Euro noch nachweisen können, wo sich somit 374,- Euro ausgewirkt hätten, wie viel hätte ich wohl statt der 30,53 Euro an Guthaben am Ende gehabt, so ungefähr ... 50, 100, 200 oder gar 300 Euro?
- Wenn zukünftig die Preise für 12 Monatskarten unter 1.000,- € bei mir liegen, muss ich diese ja zukünftig dann nicht mehr aufbewahren, oder?
- Wird der monatliche Lohnsteuerabzug denn immer am Jahresanfang im Voraus ermittelt?
- Bis zum Jahr 2009 hatte ich immer einen Arbeitsweg von 44 km, statt 9 km, jedoch gleicher Fahrkartenpreis wie 2010 und 2011, da gleiche Tarifzonen (Frankfurt + Offenbach/Offenbacher Land), da hatte ich dann beim Steuerbescheid, trotz etwa gleichem Gehalt wie 2011, immer ein Guthaben so um die 1.000 Euro, statt wie jetzt nur 30,- Euro ... ich denke mal, da dürfte der Hauptgrund für diese hohe Differenz des Guthabens in der Entfernung zum Arbeitsplatz gelegen haben, oder? (44 km, statt wie jetzt 9 km)
Bei dem zu versteuernden Einkommen von 23.370,00 € beträgt der Grenzsteuersatz -also für die letzten 100,00 € - rund 16,5 %.
Bei einer Minderung des zu versteuernden Einkommens um die 374,00 € wäre die Mehr- Erstattung daher 16,5 % von 374,00 €, also rund 62,00 €.
Werbungskosten unter 1.000,00 € wirken sich steuerlich nicht aus.
Aber Du solltest mal die "Anlage N" genau anschauen.
Dort sind weitere Posten angegeben, die Werbungskosten sein können.
Der Lohnsteuerabzug wird jeden Monat neu ermittelt.
Das ist allein schon wegen der Arbeitnehmer wichtig, die einen Stundenlohn erhalten und nicht jeden Monat die gleiche Stundenzahl arbeiten.
Zur Entfernung: Rechne Dir mal selber die Fahrtkostenpauschale bei einer einfachen Entfernung von 44 km aus(Arbeitstage X einfache Entfernung X 0,30 €)und vergleiche diesen Wert mit der Berechnung für 9 km.
Dann kannst Du Dir Deine letzte Frage eigentlich selbst beantworten.
Und sonst: Vielen Dank für den Stern.
Okay, damit wären dann wirklich alle meine Fragen beantwortet und wenigstens ist mir dann doch nicht so viel Geld entgangen, wie ich zunächst befürchtet hatte (wegen der nicht mehr vorhandenen Fahrkarten). 62,- Euro sind verschmerzbar :-)
Also vielen Dank nochmal für deine Mühe!!!
Grundsätzlich gibt es nur die Entfernungspauschale (0,30 € pro Entfernungskm (einfache Fahrt) pro Arbeitstag) - nur wenn die Kosten der Fahrausweise höher sind, als die Entfernungspauschale, werden die tatsächlichen Kosten anerkannt.
Wenn Du die Fahrausweise nicht vorlegen kannst, dann braucht das Finanzamt das grundsätzlich nicht anzuerkennen - wenn das Ticket aber abgebucht wurde oder mit Kredit- oder Geldkarte bezahlt wurde, dann hättest Du einen Zahlungsnachweis - das würde reichen...
Ansonsten könnten auch ein oder zwei Monatstickets, falls Du sie noch finden solltest, ausreichen, daß es anerkannt wird...
Hi, wie "Dercsshopenhauser" schon schrieb
- hast du das villeicht über Online-Banking oder ähnliches bezahlt? Das wäre zumindest ein Nachweis - auch wenn dich die Einforderung deiner alten Bankauszüge was kostet, solltest du eine sogen. Kosten-/Nutzenrechnung machen, ob es sich "auszahlt" gegen den Bescheid anzufechten
- würde dir aber empfehlen, einen rechtlichen Beistand zu nehmen, die finden nämlich noch viel mehr Schlupflöcher etc.!
greets macgun
Das Finanzamt erstattet keine Fahrtkosten .....
die Fahrtkosten sind als Werbungskosten abzugsfähig, d.h. sie mindern das zu versteuernde Einkommen ...
Frage:
welche Entfernung zum Arbeitsort sit vorhanden?
Einfache Entfernung zum Arbeitsort beträgt nur 9 km, aber wie gesagt, Monatskarte (Offenbach nach Frankfurt) kostete 114,50 Euro
Ansatz für die Steuererklärung wären: 220 x 9 x 0,30 = 594 € oder, da höher, die Kosten der öffentlichen Verkehrsmittel. diese sind allerdings NACHZUWEISEN
Ja genau, exakt 594,- Euro wurden als Werbungskosten berücksichtigt.
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag beträgt ja 1000,- Euro, oder? Kann es sein, dass wenn die Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel jährlich unter 1000,- Euro betragen, man keine Nachweise benötigt, sondern nur wenn die Kosten über 1000,- Euro betragen?
ähm, was an sind nachzuweisen ist unverständlich?
natürlich kannst Du ins Formular reinschreiben was Du willst ...
wenn keine Belege dabei sind, wirds halt nicht berücksichtigt ....
Ja das verstehe ich ja, nur stellt sich mir immer noch die Frage, warum das eine Mal Nachweise verlangt werden und die ganzen vorherigen Male nicht. Und da wollte ich nur wissen, ob es an der Pauschbetrag-Grenze von 1000,- Euro liegt.
9km zur Arbeit? Dann bekommst du nichts wieder.
okay, und Sie sind sich da ganz sicher? Immerhin kostete eine Monatskarte für diese Strecke 114 Euro :-(
Einfache Entfernung zum Arbeitsort beträgt nur 9 km, aber wie gesagt, Monatskarte (Offenbach nach Frankfurt) kostete 114,50 Euro