Was muss man tun, um in eine bestimmte Besoldungsgruppe zu kommen?
Was sind die "Qualifikationen" bei Beamten für bestimmte Besoldungsgruppen z.B. A9 A10 usw.
8 Antworten
Zunächst die Laufbahn zum gehobenen Dienst (Inspektoranwärter, bei Polizei Kommisaranwärter) durchlaufen, anschließend als Inspektor/Kommissar (A 9) bei der Behörde arbeiten. Die Beförderung zum Oberinspektor/Oberkommissar (A 10) kommt im Laufe der Zeit von selbst. Weitere Stufen in der Laufbahn setzen regelmäßig die Übernahme entsprechend zugeordneter Stellen im Rahmen einer erfolgreich abgeschlossenen Bewerbung voraus.
Die Frage wurde aber in Bezug auf die Polizei gestellt.
Kann ich so nicht erkennen.
Ich vermute eher, dass der TE noch nicht weiß, ob er zur Polizei, oder zum Finanzamt möchte, oder zu einer anderen Behörde.
Schau dir einfach mal die Themen zu dieser Frage an.
In Bezug auf die Polizei - wonach du ja fragst - ist das Einsteigsamt für den Gehobenen Dienst der Polizeikommissar, A9.
Im Studium bekommt man Anwärterbezüge. Nach dem Studium A9, 1. Stufe.
Anfangs findet alle 2 Jahre, später alle 3/4 Jahre eine Beurteilung statt. Hier kann man dann innerhalb der BesoldungsGRUPPE eine Stufe aufsteigen. Dies ist dann mit einer Gehaltserhöhung verbunden. Das Dienstalter spielt aber auch eine Rolle. Es gibt stetig etwas mehr. Diese Abstufungs- und Beurteilung-/Bewertungsmodelle werden immer mal wieder geändert.
Wenn man die Stufen der A9 hochgestiegen ist, kann man evtl. für eine Beförderung infrage kommen. Das wäre dann der Polizeioberkommissar, A10. Auch hier gibt es wieder mit den Jahresrhythmen stufenweise Steigerung der Besoldung, bis zum nächsten Beförderungsschritt.
Das wäre dann der Polizeihauptkommissar, der bei A11 liegt. Wird man dann noch Leitender Polizeihauptkommissar, gibt es A12 und der Weg für den Höheren Dienst (Polizeirat mit A13) ist zumindest möglich.
Ganz grob dargestellt. Im wirklichen Leben erstrecken sich die Stufen innerhalb einer Besoldungsgruppe (es sind 4-6) über mehrere Jahre. Für Beförderungen muss es Stellen geben, auf die man sich intern bewerben muss.
Gruß S.
Grundsätzlich muss man für den jeweiligen Dienst qualifiziert sein. Also z. B. Einen Master für den höheren Dienst.
Hast du die Frage nicht gelesen?
Die Besoldungsgruppen A9 / A10 gehören zum gehobenen Dienst.
Die Frage bezieht sich aber nicht ausschließlich auf diese beiden Besoldungsgruppen.
A9 ist zb häufig der Einstieg für Beamte, die im gehobenen Dienst sind und an einer Fachhochschule der öffentlichen Verwaltung studieren.
A13 zb für Studienräte, A14 wäre dann eine Beförderung wenn man sich für eine Position mit zusätzlichen Aufgaben bewirbt
Voraussetzung für A13 in dem Fall wäre dann Studium mit 1. Staatsexamen und abgeschlossenem Referendariat mit 2. Staatsexamen.
Für eine Besoldungsgruppe A9 (Qualifikationsebene 3, früher gehobener Dienst) brauchst du zunächst ein Abi oder ein Fachabi.
Dann machst du das duale Studium und wirst anschliessend zum Beamten auf Probe mit A9 ernannt.
Während der Ausbildung ist er schon Beamter auf Widerruf in A9.
Als Beamter auf Widerruf bekommt man keine Bezüge für A9, sondern nur Anwärterbezüge!
Schau dir einfach mal eine Besoldungstabelle an - Seite 2
http://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/einkommenstabellen/besoldungstab\_bund\_170201.pdf
Die Eingangsgruppe des gehobenen Dienstes ist A9 und diese steht auch auf dem Gehaltszettel.
Aber nicht während der Ausbildung. Da stehen nur Anwärterbezüge und nicht Vergütung nach A9!!!
Das bezieht sich hier nur auf Polizei und Verwaltung. Lehrer für die Primarstufe und Sekundarstufe I steigen in vielen Bundesländern auch im gehobenen Dienst ein und das Eingangsamt ist hier aber A12.