Was muss ich tun um als Vater das geteilte Sorgerecht zu bekommen?

7 Antworten

Es gibt nur das gemeinsame Sorgerecht. Du gehst zum Familiengericht und beantragst es. Deine Ex wird dann auch dazu gehört, aber es gehören schon gewaltige Gründe dazu, dass du es nicht zugesprochen bekommst. Du müsstest eine Gefahr für dein Kind darstellen.

Hallöchen,

bin neu hier und habe deine Frage erst jetzt gelesen. Bei uns ist ein ähnlicher Fall. Der Vater meiner Kinder hat kein Sorgerecht für seine ältere Tochter (geb. 2001) im Juli 2015 hat er einen Antrag auf gemeinsames Sorgerecht gestellt er hat immer pünktlich Unterhalt gezahlt selbst als er kurz mal arbeitslos war und das sogar 135% lt. DD Tabelle. Doch die Mutter war dagegen, daß ganze ging vor das Amtsgericht und die haben entschieden " für ein gemeinsames SR ist es wichtig das die Eltern untereinander gut kommunizieren können und das ist hier nicht der fall" somit bleibt es nur beim Umgangsrecht. Die kosten für Anwalt, Gericht, Beistandschaft ca. 1000€ musste er selbst zahlen! Um weiter zu klagen fehlt ihm das Geld! Kind wohnt 400km entfernt er fährt nur 3-4× im Jahr hin darf das Kind aber nicht sehen weil die Mutter sich immer was einfallen lässt damit er das Wochenende nicht mit der Tochter verbringen kann. JA unternimmt nichts! Der Vater wird von der Mutter sehr schlecht gemacht! Mein persönlicher tip rede mit der Mutter und mit dem JA. Wenn die Mutter Nein sagt würde ich es dabei belassen. Seit kurzem gibt es zwar das neue Gesetz aber in der Praxis sieht das ganze etwas komplizierter aus. Einen Antrag müsstest du beim zuständigen FamilienGericht stellen wo das Kind Wohnt. LG trotzdem viel Glück 

Das musst du beim Jugendamt beantragen. Wenn deine Ex aber nicht zustimmt, hast du kaum eine Chance. Aber ob mit oder ohne geteiltes Sorgerecht hast du ein Umgangsrecht und die Mutter ist verpflichtet, dieses zu ermöglichen.

violatedsoul  30.11.2015, 13:25

So einfach kann eine Mutter nicht mehr nur "nein" sagen. Das neue Gesetz stärkt unverheirateten Vätern ja diesbezüglich den Rücken. Können keine wichtigen Gründe vorgebracht werden, wird auch gegen den Willen der Mutter für den Vater entschieden.

martinzuhause  01.12.2015, 07:50
@violatedsoul

aber nicht vom jugendamt. das kann dann erst das familiengericht entscheiden.

Mustang88 
Beitragsersteller
 30.11.2015, 13:13

Kann sie das einfach so bestimmen ob ja oder nein?

Kandahar  30.11.2015, 13:14
@Mustang88

Ja, das kann sie. Dagegen müsstest du klagen und mir sind nicht viele Fälle bekannt, wo die Mutter gezwungen wurde, dem zuzustimmen.

Kandahar  30.11.2015, 13:17
@Kandahar

Aber du kannst ein Mitsorgerecht erwirken, damit muss die Mutter nicht einverstanden sein. Informiere dich mal beim Jugendamt.

Zunächst kannst du es über das Jugendamt versuchen. Dort kannst du und deine Ex eine Sorgeerklärung abgeben. Das verlangt allerdings das Einverständnis und die Unterschrift von beiden. Dies ist kostenlos.

Wenn deine Ex das nicht möchte, kannst du in der Regel seit einer Gesetzesänderung trotzdem problemlos das gemeinsame Sorgerecht erhalten. Du stellst einfach zusammen mit einem Anwalt einen Antrag beim Familiengericht. Es läuft dann ein beschleunigtes (schriftliches) Verfahren ab. Die Kindesmutter bekommt Post und dann 6 Wochen Zeit, um dagegen zu argumentieren. Hier zählen aber nur Dinge, die dem Kindeswohl schaden (Bsp Kindesmisshandlungen in der Vergangen heut). Argumente wie "wir können nicht mit einander reden" oder "ich habe kein Vertrauen" oder "wir streiten uns sehr viel" zählen nicht! Das gemeinsame Sorgerecht wird dir dann einfach nach den 6 Wochen zugesprochen, wenn sie keine wirklich häftigen Gründe nennen kann, die dagegen sprechen würden. Die Kosten dafür werden zwischen den beiden Eltern geteilt (also die Kindesmutter bezahlt die Hälfte und du die andere Hälfte).

Versuche am Besten mit deiner Ex nocheinmal eine gemeinsame Lösung, also den Weg übers Jugendamt. Dort ist es in jedem Fall sinnvoll vorstellig zu werden, weil es gut für dich aussieht, wenn du zunächst eine gütliche Einigung versucht hast.
Auf die Kindesmutter könnte es ein schlechtes Licht werfen, wenn sie ohne triftige Gründe dem gemeinsamen Sorgerecht nicht zustimmt. Das könnte hin bis zur "fehlenden Bindungsfähigkeit" gehen. Was sich für sie im schlimmsten Fall negativ auswirken kann.

Angenommen du hast dir NICHTS zu Schulden komme lassen (Kindesmisshandlung wie Schlagen):
Vielleicht helfen dann die Argumente:
du bekommst beim Gericht sowieso das Sorgerecht + die Mutter trägt die Hälfte der Kosten + es wirft ein schlechtes Licht auf sie
Sodass sie doch dem gemeinsamen Sorgerecht beim Jugendamt einwilligt...

Zum Jugendamt gehen und es da beantragen. Für eine Ablehnung braucht deine Ex schon gewichtige Gründe.

martinzuhause  01.12.2015, 07:49

beim jugendamt braucht sie dafür keine gründe. sie kann es einfach ablehnen. dann kann beim familiengericht geklagt werden. da muss sie dann gut begründen können warum sie das ablehnt. hat sie da keine beweise das es dem kind schaden würde wird es das gemeinsame sorgerecht geben