Was muß ich beachten, wenn ich meiner Tochter einen Vorschuß aus dem Erbe zum Hausbau gebe?
wir möchten unserer Tochter und ihrem Mann einen vierstelligen Betrag als Vorschuss auf das Erbe für den Erwerb eines Grundstückes geben. Wir würden uns den Erhalt des Geldes schriftlich bestätigen lassen mit dem Hinweis, dass dieser Betrag bei einer Trennung/Scheidung (was wir nicht hoffen, aber wer weiß, was in 10 oder 20 Jahren ist) nur unserer Tochter angerechnet werden darf und nicht zum Zugewinn aus der Ehe gehört. Reicht es wenn wir dieses Schreiben dann von allen Beteiligten mit Unterschrift bestätigen lassen oder braucht es hierzu unbedingt einen Notar? Was sollte ich noch beachten, bevor ich das Geld anweise?
10 Antworten
Auf jeden Fall ist ein Schriftstück erforderlich, damit ganz klar zum Ausdruck gebracht wird, dass es sich um eine Schenkung an deine Tochter handelt.
Wenn das ganz klar formuliert ist - möglicherweise auch mit einem Zusatz, dass die Zahlung auf ein Erbe anzurechnen ist, falls ihr noch mehr Kinder habt - dann hat das auch bei einer eventuellen späteren Scheidung den Vorteil, dass der Betrag bei der Berechnung des Zugewinns als Anfangsvernögen zugerechnet wird. Den Zugewinn kannst du nicht vertraglich ausschließen
Wenn das Geld unter der Bedingung der Rückzahlung geschenkt wird, ist es eigentlich eher ein Darlehen. Du kannst sowas absolut sicher eigentlich nur durch eine Grundschuld absichern, die eine entsprechende Bedingung enthält, aber das ist mit Kosten verbunden.
Ein wenig Mut zum Risiko gehört schon dazu, wenn man nur einem Teil einer Ehe was schenken will, sonst lasst es lieber bleiben.
Eine Bedingung auf Rückzahlung ist damit nicht gemeint. Wir wollen nur, dass dieses Geld dem Anteil meiner Tochter dann angerechnet wir, sollte der schlimmste Fall eintreten. Es ist klar, Vertrauen ist gut, doch es kommt halt doch oft anders als man denkt.
Das geht m.E. rechtlich nur über einen Erbvertrag bzw. bei Gütertrennung per notarieller Schenkung. Fraglich, ob das den Aufwand wert ist. Einfacher (und billiger) wäre es, einfach den Teilbetrag für den Grunderwerb direkt an den Veräußerer zu zahlen. Ob es später zu einer Trennung kommt, steht doch völlig offen - und in dem Fall müsste das Objekt ohnehin entweder versteigert oder verkauft werden. Was soll dann noch die Rückfallklausel?
Nein. Du gibst einfach den entsprechenden Teil zum Kauf hinzu (von welchem Konto die Kaufsumme überwiesen wird, ist eigentumsrechtlich ohne jeden Belang).
Die Eigentumsrechte werden grundbuchamtlich dokumentiert; ggfs. könntet ihr natürlich per Grundschuld einen entsprechenden Sicherungsvorbehalt eintragen lassen, aber das ist teuer und nicht sonderlich familienfördernd.
Von dieser Frage hängt zuviel von ab und deshalb würde ich sie an deiner Stelle eher einem Notar stellen.Es bedarf da auch sicher einer Absicherung,nehme ich mal an.LG
Wenn das Geld aus dem Erbe einer Immobilie sein soll, dann muss deine Tochter ausgetragen werden, bzw. darf nicht eingetragen werden, als Erbe, wenn ein Elternteil stirbt. Ich würde das unbedingt über einen Notar machen.
Die geniale Lösung heißt Kauf als BGB-Gesellschaft
Da wird das Haus als Gesellschaft bürgerlichen Rechts gekauft und jeder Eigentümer ( also Tochter und Schwiegersohn ) besitzen am Haus soviel prozentual, wie sie eingebracht haben. Das hat den weiteren Vorteil, dass auch spätere Umbauten am Haus ( nicht Einrichtung oder laufende Kosten )sauber zugeordnet werden können
Bedarf natürlich eines klaren notariellen Kaufvertrages und einer späteren laufenden Buchführung.
Falls das Geld für den Kauf cash vorhanden ist. kann natürlich im Kaufvertrag vereinbart werden, daß dem einen x % gehören und dem anderen y %. Dadurch wäre eine BGB-Gesellschaft nicht nötig
Das Grundstück gehört der Stadt. Ich muß mich erst noch kundig machen, ob es geht, von unserem Konto direkt einen Teil der Kaufsumme anzuweisen. Heißt das dann, dumm gefragt, ich bin dann Teileigentümer?