Was mit Studierendenvertrag machen?

2 Antworten

Natürlich musst du den unterschrieben zurück schicken (was sollst du auch sonst damit machen?!).

Du kannst natürlich erst unterschreiben und dich am Ende doch für etwas anderes entscheiden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Name11Unbekannt 
Beitragsersteller
 24.12.2021, 14:56

Naja die Frage war eher ob sie mir absagen können wenn ich mir zu lange Zeit lasse.

Jurafuchs  24.12.2021, 14:57
@Name11Unbekannt

Nein, sie haben auf dem Exemplar ja bereits unterschrieben.

Ich würds aber an deiner Stelle nicht unnötig provozieren. Wenn du am Ende doch die Stelle nimmst, hast du dich direkt unbeliebt gemacht.

Name11Unbekannt 
Beitragsersteller
 24.12.2021, 14:59
@Jurafuchs

Mach ich mich nicht eher unbeliebter wenn ich denen den Vertrag schicke und dann doch vor Beginn den Vertrag kündige?

Jurafuchs  24.12.2021, 15:00
@Name11Unbekannt

Es kann dir doch völlig egal sein, wie beliebt du bei denen bist, wenn du kündigst? Dann hast du mit denen doch überhaupt nichts mehr zutun? :D

Natürlich möchten sie nicht zu lange auf die Antwort warten,, sie möchten ja auch wissen, woran sie sind und notfalls einem anderen Bewerber die Chance geben.

Aber zwei Wochen über die Feiertage - das könnte schon klappen, weil du über Weihnachten und den Jahreswechsel doch deine Familie besucht hast, oder?

Allerdings wist du von den anderen beiden Vorstellungsgeprächen wahrscheinlich nicht sofort eine Antwort bzw. einen schriftlichen Vertrag bekommen und deshalb handelt es sich um einen längeren Zeitraum, in dem du hinauszögern müsstest.

Das Risiko musst du selber abwägen, da kann dir niemand so richtig raten. Es kommt darauf an, wie der Stellenmarkt in dem Bereich ist und wie attraktiv du als Bewerber bist. Wenn sie dich gerne haben wollen, werden sie dir vielleicht mehr durchgehen lassen....

Wünsche dir viel Erfolg und ein glückliches Händchen bei der Entscheidung!