Was macht man, wenn der Kunde vor Ort nicht bezahlt?
Hallo, wir betreiben einen Schönheitssalon in Bremen. Letzte Woche ist eine Kunde gekommen, sich behandeln lassen und nachdem wir fertig waren sagte er, er kann dir Behandlung nur teilweise bezahlen. Den Rest würde er in der nächsten Behandlung bezahlen. Was mache ich in dem Falls als Inhaber? Ich möchte doch unbedingt, dass er zahlt aber wenn der Kunde verweigert? Soll ich Polizei anrufen? Ne oder?
8 Antworten
Was mache ich in dem Falls als Inhaber?
- Personalien aufnehmen, wenn dieser sich weigert, vorläufig festnehmen (§ 127 StPO), da der Kunde wusste den Preis nicht vollständig bezahlen zu können, was einen Betrug nach § 263 StGB darstellt, bei dem du diesen auf frischer Tat ertappt hast.
- Polizei rufen, wenn Weigerung zur Herausgabe der Personalien weiterhin besteht. Ansonsten Daten vom Personalausweis abschreiben.
- Anhand der Personalien eine Rechnung beweisbar dem Kunden zusenden/mitgeben mit konkretem, kalendarisch eindeutigem Zahlungsziel.
- Bei Verstreichen der Frist gerichtliches Mahnverfahren einleiten.
Wichtig ist zu wissen mit wem Du es zu tun hast, also Personalausweis zeigen lassen und eine Rechnung zusenden. Zahlt man nicht, sofort alle rechtlichen Wege beschreiten. Mahnen, Mahnbescheid, Klage, Vollstreckung. Parallel Strafanzeige wegen Betruges erstatten, sauberer geht es nicht bei der Begründung (schon bei Inanspruchnahme der Lesitung wissen, dass man nicht zahlen kann).
War dieser Kunde schonmal da? Du brauchst Neukunden !
Es ist schwierig was es Dir wert ist. Gerichtverfahren kosten Dir viel Geld, bekommst einen Titel, kein Geld.
Wenn der Kunde wiederkommt und bezahl hast Du mehr.
An Deiner Stelle würde ich auf Neukundengeschäft setzen. wer kommt soll bezhalen und bekommt eine Rabattkarte, wonach er nach zehn Behandluegn weniger bezahel muß. Das lohnt sich für Dich.
Nö
Mahnbescheid, dann Gericht, dann Gerichtsvollzieher..
Zahlt am Ende der Schuldner und ist auch nicht teuer!
Perso zeigen lassen und kopieren oder abschreiben. Dem Kunden eine Rechnung über den Restbetrag zuschicken. Dann wirst du sehen, ob er bezahlt.
Weigert sich der Kunde den Personalausweis zu zeigen, dann musst du die Polizei rufen.
Normalerweis informiert man sich darüber, was die Behandlung kostet und ob man soviel Geld dabei hat, um die Behandlung bezahlen zu können.
Hat man nicht genug Geld dabei, kann man das dem Behandelnden sagen,. Der kann dann entscheiden , ob er die Behandlung durchführt oder nicht.
Sich einfach behandeln lassen und dann nicht voll bezahlen können, ist schon seltsam.
Vorauskasse wurde nicht vereinbart, Barzahlung nach der Behandlung, wie bei KG und Massagen, oder wie bei vielen gegen Rechnung?
Wusste der Kunde alles, denke ich in Richtung Betrug, wie in der Kneipe, und somit ist die Polizei gefordert.