was macht eine schuldnerberatung bei kaufsucht und betrug?

8 Antworten

versuch doch mal mit deinem sb bei der arge zu reden und frag den nach seriösen schuldnerberatungsstellen.

das mit der selbstanzeige bringt dir doch nichts, wieso sollte damit ein "ende" kommen?

die summe ist überschaubar - entweder ist die frage ein fake, oder du hast ganz andere probleme.

wenn du dich zu einem psychiater traust, sollte die schuldenberatung möglich sein.

versuch es, die werden dich nicht melden + alles gute! bei was auch immer!

Zunächst war es wichtig, dass Sie die Einsicht haben, sich helfen zu lassen. Da Sie bereits in Behandlung sind, wird die Schuldnerberatung dies den Gläubigern mitteilen, und versuchen, die Schulden in einem aussergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren zu regulieren. Wichtig ist, dass Sie diese Schulden nicht gerichtlich feststellen lasssen, denn einerseits droht dann eine Versagung der Restschuldbefreiung in einem PI-Verfahren, andererseits ein Strafverfahren wegen Betrugs. Also in jedem Falle den Sachverhalt offen ansprechen, damit das richtige getan werden kann.

Sieh vor allem zu, dass du unnötige Zusatzkosten abwehrst! Also nichts gegenüber Inkassos unterschreiben (Ratenvereinbarungen enthalten fast immer Schuldanerkenntnisse über ungerechtfertigte Wuchergebühren!), gerichtlichen Mahnbescheiden unbedingt in ungerechtfertigten Positionen und überhöhten Zinsen fristgerecht teilwidersprechen! Dabei kann eine Schuldnerberatung helfen, aber sagen, dass es ein gerichtlicher MB ist, weil unbedingt fristgerecht (2 Wochen) widersprochen werden muss!

http://www.gutefrage.net/tipp/gerichtlicher-mahnbescheid---unberechtigte-forderungen-streichen

Es geht da nicht um Moral, sondern um reinen Selbstschutz gegen Geldschneiderei der Inkassos - und wenn man am Ende doch das Nötige(!) zahlt, hat man seinen Fehler ja wieder gut gemacht.

Abzahlen wirst du es wahrscheinlich müssen - wenn es um Straftaten geht, hilft nicht mal Privatinsolvenz, weil diese Restschuld nicht erlassen wird. 2500€ kann man normal auch zahlen.

Selbstanzeige würde ich nicht machen. Man muss sich ja nicht selbst in den schlimmsten Dreck reinreiten, in den man kommen kann.

Keine Ahnung, was strafrechtlich drin ist, es ist auch entscheidend, ob man schon angezählt ist. Im Erstfall gibt es normal noch keinen Knast - wobei ja auch erstmal Betrugsabsicht nachgewiesen werden muss.

Und bei Kaufsucht würde ich auch um Betreuung kümmern, im Ernstfall muss man seine ganzen Geldgeschäfte abgeben.

wie alt bist du? in welchem ort lebst du( arbeitslosenrate dort?)

2500EUR Schulden??

das ist ja ein witz! überlege mal , hättest du einen job, würdest du das innerhalb eines jahres abstottern können.

also da kenne ich aber andere summen bei kaufsucht, das ist ja noch harmlos. ohne das herunterspielen zu wollen. was natürlich nicht harmlos ist, ist der betrug.

dein problem wird sein, das wenn du nicht reagierst und das unterschiedliche gläubiger sind, dass hier bald die mahngebühren den eigentlichen schuldenbertrag übersteigen werden und deshalb ist es dringend nötig, das du dich mit fachleuten darum kümmerst. ausserdem wollen wir nicht hoffen, das eine fremde person gerade das ausbaden muss? ich hoffe das war ein fiktiver name=?

ich würde mich parallel darum bemühen ein gutachten vom psychologen zu holen und mit den erst dann mit gläubigern telefonieren wenn du ein konzept hast, wie du das zurückzahlst! und die vertrösten. das hilft manchmal mehr, als dieses ganze rechtsgequassel. vielleicht kann dir auch ein freund oder bekannter das geld leihen und du zahlst ihm/ihr die raten?

whiteTree  08.03.2013, 21:02

Die von Inkassofirmen geforderten Beträge muss man aber meist nicht oder nicht in voller Höhe bezahlen. Das, was oft stattfindet, dass schon im gerichtlichen Mahnbescheid völlig überhöhte Inkassokosten, Mahngebühren und andere Fantasiekosten zusätzlich zu Anwalts- und Gerichtskosten eingetragen werden, muss man sich nicht gefallen lassen! Inkassokosten zusätzlich zu Anwaltsgebühren widersprechen der Schadensminderungspflicht und müssen daher nicht bezahlt werden.

Aber es ist nicht verboten, und wenn dem gerichtlichen Mahnbescheid nicht widersprochen wird, werden auch Fantasiegebühren rechtsgültig, die sie in einem Prozess vor Gericht niemals durchkriegen würden!

Daher mal gut auf z.B. www.meine-schulden.de schauen und zusehen, dass man eine gerichtliche Titulierung von Wucherkosten frühzeitig vermeidet! Und natürlich nichts gegenüber Inkassos schriftlich anerkennen!

herbert21 
Beitragsersteller
 07.03.2013, 01:05

ich bin durch psychische probleme seit zwei jahren arbeitslos, es fing vor zwei jahren mit schweren depressionen an. letztes jahr ging dann das mit dem kaufen los, ich hab immer mehr kleinigkeiten gekauft, und dabei immer nen anderen vornamen angegeben. das es "nur" 2500 sind liegt wohl daran das es nun recht früh anfängt kritisch zu werden und ich panische angst vor einer anzeige habe, deshalb versuchte ich ja auch etwas zurückzuzahlen

Setze dich mit den Gläubigern in verbindung ,vielleicht kannst du einen Vergleich aushandeln.oder Kleinstratenzahlung,da geht bestimmt irgendwas.Eine Schuldnerberatung kann auch nicht mehr tun .als dir raten sich mit den Gläubigern in Vervindung setzen und mit denen das ausmachen wie du das weiter händigen kannst mit dem Zahlen.

whiteTree  08.03.2013, 20:56

Kleinstraten bringen nichts - besser möglichst hohe Raten an einzelne Gläubiger, damit die Liste der Gläubiger schrumpft und nicht immer mehr Vollstreckungskosten anfallen.