Was machen wenn der Käufer bei ebay nicht zahlt?
Ich habe etwas bei ebay verkauft (für 500€) und der Käufer weigert sich es zu zahlen.
Ich habe hier einen "Fall geöffnet", doch auch das ändert nichts. Er meldet sich nicht mehr.
Heute bekam ich von ebay folgende Nachricht:
Hallo, Dieser Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels bleibt bis zum 27.07.16 geöffnet. Bis zu diesem Datum können Sie den Fall in „Probleme klären” schließen, wenn der Käufer nicht bezahlt hat. Sie erhalten dann ebenfalls eine Gutschrift Ihrer Verkaufsprovision. Wenn Sie möchten, können Sie uns unter „Einstellungen“ dazu berechtigen, Fälle wegen eines nicht bezahlten Artikels automatisch für Sie zu schließen. Dann bekommen Sie auch die Verkaufsprovision automatisch gutgeschrieben, falls Ihr Käufer nicht bezahlt hat.
Was mache ich jetzt am schlausten? Ich blicke es nicht... der Käufer hat doch einen rechtlichen Kaufvertrag abgeschlossen. Er muss es doch zahlen oder??
4 Antworten
Sobald die Mindestfrist abgelaufen ist, schließt Du den Fall mit dem Ergebnis, dass der Käufer nicht bezahlt hat. So bekommst Du die Verkaufsprovision zurück.
Außerdem solltest Du dem Käufer schnellstmöglich eine schriftliche und nachweisliche Mahnung mit ausreichender Frist setzen. Nur so kommst Du aus dem Kaufvertrag raus.
Das zeigt wieder einmal, dass Ebay da versprechungen macht, die es nicht einhalten kann und will.
Da geht es in Wirklichkeit nur um die Ebay Gebühren.
Ich würde den Fall schliessen (obwohl das eigentlich gar nicht intelligent ist) und die Ware neu einstellen.
Gleichzeitig würde ich versuchen die Adresse des Käufers herauszufinden und dann würde ich ihn wegen Betrugs anzeigen. Er hat mit Dir einen Kaufvertrag abgeschlossen und hat den nicht erfüllt. Er hat Dir dabei einen Schaden zugefügt. Dafür muss er aufkommen.
Ich würde den Fall schliessen (obwohl das eigentlich gar nicht intelligent ist)
Dadurch bekommt der Fragesteller zumindest die eBay-Provision zurück.
und die Ware neu einstellen.
Dennoch besteht der Kaufvertrag fort und der jetzige Käufer kann jederzeit nach Zahlung die Lieferung des Artikels verlangen.
Gleichzeitig würde ich versuchen die Adresse des Käufers herauszufinden und dann würde ich ihn wegen Betrugs anzeigen.
Hier liegt keine Vermögensschädigung vor, den der Artikel ist ja noch beim Verkäufer und es gibt auch keine Täuschung, mit der man sich den Artikel versucht hat zu erschleichen. Eine solche Anzeige wird durch die Staatsanwaltschaft sofort eingestellt, weil es keine Anhaltspunkte gibt.
Er hat mit Dir einen Kaufvertrag abgeschlossen und hat den nicht erfüllt.
Bisher - sobald er zahlt hat der Käufer seine Leistung, wenn auch verspätet, erbracht. Dann muss der Verkäufer leisten.
Er hat Dir dabei einen Schaden zugefügt. Dafür muss er aufkommen.
Hat er nicht, denn die Voraussetzung für einen Schaden ist der Verzug und für den bedarf es einer Mahnung.
Auch für den Schaden aus Leistungsverweigerung bedarf es zunächst einer Fristsetzung durch den Verkäufer.
Abgesehen davon, muss der Schaden auch immer nachgewiesen werden.
Natürlich muss er zahlen, aber der Ebay-Kundendienst ist kein Ersatzgericht. Wenn du auf die Zahlung bestehst, musst du den Kaufpreis einklagen oder hilfsweise dich des gerichtlichen Mahnverfahrens bedienen. Wobei letzteres problematisch ist, wenn du dem Käufer die Kaufsache noch nicht verschafft hast.
Trotzdem macht die Problemklärung Sinn, da der Verkäufer so zumindest die Gebühren von eBay zurück bekommt.
Mahnverfahren geht nicht bei Vorkasse-Vereinbarungen, denn das Mahnverfahren setzt in dem Fall voraus, dass der Käufer in diesem Fall den Artikel bereits geliefert hat. Bleibt nur die Zahlungs-Klage.
Stattdessen wäre der bessere Weg der Rücktritt unter vorheriger Fristsetzung, damit man den Artikel erneut verkaufen kann. Insofern dann ein Schaden entstanden ist, diese vom ersten Käufer fordern, mahnen und dann Mahnverfahren einleiten, da in dem Fall der Anspruch nicht von einer Gegenleistung abhängig ist.
Den geöffneten Fall kannst Du nach 4 Tagen schließen. Danach bekommst Du Deine Verkaufsprovision wieder und der Käufer erhält eine Verwarnung.
Wenn Du nichts machst und ebay den Fall schließt, bekommst Du nichts erstattet.
Ich glaube, das ist hier der beste Weg. Kündige nochmal schriftlich nach der Fallschließung und stelle das Teil neu ein.
Setze ihn auf Deine Sperrliste, damit er nicht wieder mit bietet:
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin
Hier kannst Du Käufer mit 2 Verwarnungen ausschließen, dann bist Du die Spaßbieter los:
Hier kannst Du hier noch weitere Einstellungen vornehmen: http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BuyerBlockPreferencess
Ich glaube, das ist hier der beste Weg. Kündige nochmal schriftlich nach der Fallschließung und stelle das Teil neu ein.
Die Kündigung (genauer Rücktritt) ist nur nach vorheriger Fristsetzung möglich.