was könnten gründe sein 15 Jahre ins Gefängnis zu kommen?
4 Antworten
Das StGB sieht eine Reihe von Tatbeständen vor, die als Höchststrafe bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe vorsehen, z.B. Totschlag (§ 212 StGB), Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB), Freiheitsberaubung mit Todesfolge (§ 239 Abs. 4 StGB), Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB).
Mord gehört - entgegen der hier teilweise vertretenen Auffassung - jedoch nicht dazu. Für Mord sieht das Gesetz eine lebenslange Freiheitsstrafe vor (§ 211 StGB). Diese kann zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn man mindestens 15 Jahre im Gefängnis verbracht hat (§ 57a StGB). Für Mord kommt man also nicht "15 Jahre ins Gefängnis".
wenn man die GEZ Gebühren nicht bezahlt hat :(
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v
nein Spaß, ähm Körperverletzung mit Todesfolge,
Bewaffneter Raubüberfall mit Todesfolge,
Totschlag,
Vergewaltigung mit Todesfolge,
mehr fällt mir net ein.. :D
hoffe, ich konnte helfen!
Einen Schlechten Rechtsanwalt haben!