Was kann passieren, wenn man in eine Polizeikontrolle gerät und dabei festgestellt wird das man nicht der Fahrzeughalter ist?

20 Antworten

Ich wurde schon 5 mal mit einem Fahrzeug mit anderem Halter angehalten. Da der Nachname übereinstimmt ist das sowieso keine große Sache. Eine kurze Erklärung reicht. Es ist ja auch keineswegs verboten. Solange hier also kein Verdacht besteht, hat die Polizei auch keinen Grund das genauer nachzuprüfen. Mach dir da mal keine Sorgen.

Wenn es nur eine Polizeikontrolle ist werden deine Dokumente geprüft,evtl fragen sie nach Alkohol oder Drogen und wenn keine Auffälligkeiten vorhandeen sind bekommst du deine Papiere zurück und sie wünschen dir eine gute Weiterfahrt.

Da passiert gar nichts. Jeder darf sein Fahrzeug verleihen, wenn er es möchte. Rechtlich gesehen ist alos alles in Ordnung. Du musst nur den Fahrzeugschein dabei haben. Fehlt der, dann liegt zumindest der Anfangsverdacht des Autodiebstahls vor und die Polizei müsste (z.B. durch einen Anruf beim Halter) ermitteln, ob Dur wirklich berechtigt bist, das fremde Auto zu fahren. Wobei: Solange Du den selben Nachnamen trägst wie der Fahrzeughalter (den die Polizei abfragen kann), ist das für die Beamten meist schlüssig und es wird gar nicht weiter ermittelt, also der Halter nicht kontaktiert.

"Problematisch" kann es (für den Halter) höchstens dann werden, wenn Du einen Unfall baust und der Halter das Fahrzeug aufgrund seiner Versicherungsbedingungen nur selbst hätte fahren dürfen. Dann wird sich die Versicherung natürlich weigern, zu zahlen. Aber das ist dann ein Problem zwischen dem Halter und seiner Versicherung, da hat die Polizei nichts mit zu tun.

EddiR  23.06.2021, 09:02

Schwachsinn! Die Versicherung kann sich nicht weigern zu regulieren. Die ist gem. Pflichtversicherungsgesetz immer zur Leistung verpflichtet!

Sirius66  23.06.2021, 10:18
@EddiR

Solche Verträge gibt es trotzdem.

Man bekommt als jahrelang unfallfreier Versicherungsnehmer bessere Rabatte, wenn man keinen Fahranfänger angibt.

Versicherungen zahlen trotzdem, wenn ein nichtangegebener Nutzer einen Unfall baut, aber sie fordern dann ggf Rabatt zurück.

EddiR  23.06.2021, 11:36
@26Sammy112

Differenziere Kasko- und Haftpflicht! Kasko ist eine Kann-Option. Haftpflicht, wie der Name schon sagt, Pflichtversicherung gem Pflichtversicherungsgesetz! Die Kasko kann Schadenregulierungen ggf verweigern. Die HP nicht. Ob und was die ggf vom Versicherungsnehmer nachfordern, wie der dann in der SF-Klasse eingestuft wird... steht alles auf einem anderen Blatt!

Hallo,

da gibt es normaler weise keine Probleme.

Wenn man die Zulassungsbescheinigung I (früher Fehrzeugschein) dabei ist, ist das sehr hilfreich. Wenn eine der Fahrzeugscheinen mit Folie beklebt ist (statt einer Glasscheibe), kann das sehr erklärungsbedürftig sein.

Falls der Fahrzeughalter das Fahrzeug als gestohlen gemeldet hat oder später meldet, wird es auch sehr problematisch. Wenn der Fahrzeughalter nur bestimmte Personen/Personengruppen als Fahrer gemeldet hat, drohen dem Fahrzeughalter ggf. größere Beitragsnachforderungen der Versicherung. Wenn er auf die Idee kommen sollte, das Fahrzeug als gestohlen zu melden, wird es für alle Beteiligten problematisch. Dem Fahrer oder dem Fahrzeughalter drohen dann strafrechtliche Konsequenzen.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Gar nix, davon ausgehend, dass das Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet ist und der Fahrer eine Fahrerlaubnis hat.

Man selber sollte vorher darauf achten, dass die Versicherung einen nicht ausschließt. Vielleicht fragt due Polizei aus Interesse nach, vielleicht nicht. Fahrzeugschein dabei wäre noch gut (bzw heißt es ja mittlerweile anders 😅)

Meine Mutter ist z.B. einige Jahre mein Auto gefahren und mein erstes Auto war ne Weile auf sie zugelassen. Anders fahren seit Jahrzehnten mit Autos durch die Welt, die nicht auf sie zugelassen sind 😆

EddiR  23.06.2021, 09:15

Wie sollte die Versicherung denn jemanden ausschließen?

Sirius66  23.06.2021, 10:22
@EddiR

Im Vertrag. Du kannst angeben, dass ausschließlich DU dieses Fahrzeug führst. Das ist entscheidend für die Einstufung.

Nützt dann ein Fahranfänger regelmäßig dein Fahrzeug und das kommt durch einen Unfall heraus, ist dein Rabatt doppelt dahin.

EddiR  23.06.2021, 11:22
@Sirius66

Klar! Dann wird die SF-Klasse herunter gestuft und man zahlt mehr Beitrag. Zusätzlich können Beiträge nachgefordert werden. Aber verbieten kann die Versicherung einem Anfänger das fahren nicht!

Sirius66  23.06.2021, 11:36
@EddiR

Nein.