Hallo, meine Tochter hat heute, am ersten Schultag nach den Sommerferien, eine "Ergänzung zur Hausordnung" in Form einer Handyordnung erhalten. Dort ist folgendes vermerkt:
"1.Handys sind während der gesamten Unterrichtszeit der Schülerinnen und Schüler in der Schule ausgeschaltet. Eine Stummschaltung reicht nicht aus. Das Handy ist in der Schultasche aufzubewahren und darf nicht offen auf der Bank liegen.
2.Ausnahmen gelten, wenn das Handy im Schulunterricht eingesetzt werden soll. In Notfällen besteht im Sekretariat die Möglichkeit, die Eltern telefonisch zu kontaktieren.
3.Verstößt eine Schülerinnen/ein Schüler dagegen, wird das Handy durch die Lehrkraft eingezogen und nach Kenntnisnahme durch einen Erziehungsberechtigten wieder ausgehändigt oder kann durch einen Erziehungsberechtigten abgeholt werden. Die Lehrkraft haftet für abgegebene Handys nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
4.Die Schülerinnen und Schüler verpflichten sich, keine jugendgefährdenden Bilder, Videos oder Texte auf das Handy zu laden, solche weiter zu versenden oder sonst wie zu verbreiten.
5.Besteht ein konkreter Verdacht, dass ich jugendgefährdende Bilder, Videos oder Texte auf dem Handy einer Schülerin oder eines Schülers befinden, ist die Lehrkraft berechtigt, das Handy einzuziehen. Es darf an die Schulleitung weitergegeben werden.
6.Bei Verstößen gegen die Handyordnung kann die Lehrkraft oder die Schulleitung einen Tadel aussprechen. Außerdem werden die Eltern informiert. In besonders schweren Fällen kann auch ein Schulverweis ausgesprochen werden. Besteht ein besonders schwerer Fall, leitet die Schulleitung alle erforderlichen Schritte ein. Insbesondere informiert Sie die Eltern, die Polizei und sonstigen Behörden wie z.B. Jugendamt. Sie empfiehlt der Polizei die Durchsuchung des Handys nach jugendgefährdenden Inhalten.
Ich/wir habe/n vom Inhalt der Handy Ordnung Kenntnis genommen."
Dieser Wisch soll von meiner Tochter und mir unterschrieben werden. Jedoch sind wir beide von diesem, teils lachhaftem Text, nicht begeistert. Ist es verpflichtend, das zu unterschreiben? Kann meine Tochter der Schule verwiesen werden, wenn wir das nicht machen? Bin da ein bisschen ratlos und hoffe auf eure Antworten.
PS: Bundesland ist Rheinland-Pfalz.
Ich wollte jetzt nicht alles detailliert erzählen aber ein Fehlverhalten meiner Tochter war nicht vorhanden. Es war wirklich eine Kleinigkeit und in dem Fall geringfügig.