30 Sozialstunden ohne Gerichtsverhandlung?

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Die Sozialstunden hat nicht der Lehrer, sondern die Staatsanwaltschaft angeboten. Das Verfahren soll nach §45 JGG nach Ableistung der Arbeitsstunden eingestellt werden. Du MUßT die Stunden nicht machen. Dann würde die Staatsanwaltschaft den Diebstahl anklagen und es würde doch noch zu einer Gerichtsverhandlung kommen. 30 Stunden sind ein "Friedensangebot" der Staatsanwaltschaft. Du kannst davon ausgehen, daß es mehr Stunden werden, wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Du bist also gut beraten, die STunden zu machen.

Ja, darf er. Du kannst von Glück reden, dass es Schulintern geregelt wurde.

Das ist eine einfache "Kiste". Bestehe auf Deine vermeintlichen Rechte und schon hast Du Dir statt 30 60 Stunden eingehandelt.

Dein Lehrer kann sich über das Gesetz stellen? Ich glaub ich werd Beamter.

Jeder Mensch in Deutschland hat auch das Recht auf Gerichtsverhandlungen.

Mach die Stunden und fertig, immerhin hast du scheiße gebaut! Sei froh das du nicht angezeigt wurdest