Was ist mit Zählkind gemeint?
Ich fülle den Antrag für das Kindergeld ab dem 18. Lebensjahr aus. Auf dem Blatt steht ,,Folgende Zählkinder sollen berücksichtigt werden’’. Muss da der Name des Kindes, das 18 geworden ist, reinkommen?
3 Antworten
Nein !
Angenommen die Familie hat selber 3 eigene Kinder mit Anspruch auf Kindergeld.
Dann würde es für das 1 und 2 Kind jeweils 219 Euro Kindergeld geben und für das 3 Kind 225 Euro.
Nun hat der Vater angenommen aus einer vorherigen Beziehung auch schon ein Kind wo der andere Elternteil Kindergeld bekommt.
Dann könnte der Vater den Antrag auf Kindergeld stellen und diese Kind dann als Zählkind angeben.
So würden dann 4 Kinder bei der Berechnung berücksichtigt, dass 4 Kind dann mit 250 Euro Kindergeld.
Die Familienkasse würde dann 219 Euro + 219 Euro + 225 Euro + 250 Euro = 913 Euro durch 4 Kinder rechnen.
913 Euro : 4 = 228,25 Euro
228,25 Euro x 3 Kinder = 684,75 Euro !
Ohne Zählkind wären es nur 219 Euro + 219 Euro + 225 Euro = 663 Euro !
Hoffe das es korrekt ist !
Danke dir für deinen Stern !
Bitteschön
Soweit ich mich erinnere, ist das älteste Kind Zählkind Nr 1 dann folgen nach Alter Zählkinder 2,3,4 usw
Wenn z.B.beim ältesten Kind das Kindergeld wegfällt, rückt der nächstälteste auf Zählkind 1 usw
Die ersten 2 Kinder bekommen das gleiche Kindergeld. Das 3.Kind mehr usw
Und wie gesagt, bei Wegfall eines Kindes wird die Reihenfolge ( genannt als Zählkind) geändert.
Ich hoffe, ich liege da noch richtig.....
Dann mach dich bitte mal schlau im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 11: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf
Gruß siola55
Vielen Dank!