Was ist mit einem Rufzeichen gemeint?
Es geht darum, wann man außerhalb geschlossener Ortschaften hupen darf. Als Rufzeichen darf man es nicht. Was ist mit Rufzeichen gemeint? Und darf ich das innerhalb geschlossener Ortschaften? Lg
6 Antworten
Ein Rufzeichen ist, wenn Du hupst um jemanden zu rufen, um ihn zu grüßen oder auf Dich aufmerksam zumachen, also so, als wenn Du als Fußgänger "Hex", oder "Hey Bernd, komm mal bitte her" rufen würdest.
Innerhalb geschlossener Ortschaften darfst Du die Hupe nur als Warnsignal zum Warnen vor Gefahren benutzen, außerhalb geschlossener Orstschaften darfst Du damit auch Deine Überholabsicht ankündigen, das darfst Du auch mit der Lichthube tun.
Siehe §5 Abs 5 StVO
(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, dürfen entgegenkommende Fahrzeugführende nicht geblendet werden.
und
Siehe §16 Abs 1 StVO
(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,
- wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Absatz 5) oder
- wer sich oder Andere gefährdet sieht.
Der Begriff Rufzeichen kommt im entsprechenden § doch gar nicht vor. Woher hast du ihn?
Generell, also inner- und außerorts, darf die Hupe verwendet werden, um andere Verkehrsteilnehmer vor Gefahren zu warnen. Ausschließlich außerorts darf man zudem hupen, um anzukündigen, dass man jemanden überholt.
die Hupe ist ein Gefahren/Warnsignal; darf nicht als Rufsignal genutzt werden
Was ist denn ein Rufzeichen? Und außerorts darf man es ja auch wenn man das überholen ankündigen möchte