Was ist eine Übereinstimmung Erklärung bei der Rentenversicherung?

1 Antwort

Hier geht es um die Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten für Kindererziehung. Diese werden grundsätzlich der Mutter zugeordnet.

Wenn diese Zeiten nicht der Mutter zugeordnet werden sollen, dann kann man die dem Vater zuteilen, aber nur für 2 Monate rückwirkend. Möchte man das aber z.B. für das gesamte letzte Jahr, dann würde geprüft werden, welche Elternteil weniger Verdienst hatte (unabhägig davon wieviel Zeit er tatsächlich für die Erziehung hatte). Es sei denn, es wurde rechtzeitig diese Erklärugn abgegeben, in der beide Elternteile angeben, wer wann diese Zeiten erhalten soll.

Bedeutet also wenn die Mutter 1000 EUR/Monat verdient hat und der Vater 2000 EUR/Monat, dann bekommt die Mutter die Zeiten. Egal was Mutter und Vater sagen.

Gibt man allerdings die gemeinsame Erklärung ab (gilt auch nur 2 Monate rückwirkend) kann man z.B. sagen, dass die gesamten Zeiten der Kindererziehung zum Vater sollen, obwohl dieser z.B. durchgehend gearbeitet hat und die Mutter ohne Einkommen Zuhause war.

Grob gesagt, erklären beide Elternteile damit, wer die Zeiten der Kindererziehung erhalten soll.

Missionar 
Beitragsersteller
 18.01.2021, 16:53

Danke für den Antwort, sehr deutlich und hilfsreich