Was ist ein Vorlagebeschluss?
1 Antwort
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https://dejure.org/gesetze/KapMuG/6.html
§ 6 Vorlage an das Oberlandesgericht; Verordnungsermächtigung(1) 1Durch Vorlagebeschluss ist eine Entscheidung des im Rechtszug übergeordneten Oberlandesgerichts über die Feststellungsziele gleichgerichteter Musterverfahrensanträge herbeizuführen, wenn innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Bekanntmachung eines Musterverfahrensantrags mindestens neun weitere gleichgerichtete Musterverfahrensanträge bekannt gemacht wurden. 2Der Vorlagebeschluss ist unanfechtbar und für das Oberlandesgericht bindend.
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das heißt es werden Musterverfahren durchgeführt die für alle weiteren als Grundlage dienen
Lisbon083
21.09.2018, 17:40
Beitragsersteller
Danke