Was ist ein rechtsgeschäftsloses Verbringen in der Umsatzsteuer?
Bitte keine Definitonen von anderen Seiten kopieren sondern selber mit einfachen Wörter erklären und am Besten mit einem einfachen Beispiel.
5 Antworten
Nein, das ist nicht steuerfrei, es handelt sich um einen nicht steuerbaren Vorgang. Du bist Händler und bringst Ware von einer Filiale in die andere. Das ist nicht steuerbar.
Der Begriff "Verbringen" wird im Umsatzsteuerrecht dann verwendet, wenn ein Wirtschaftsgut aus Deutschland ausgeführt oder eingeführt wird.
Den Begriff "Geschäftslos" kann ich aber nicht erläutern.
Dann solltest Du Dir mal das Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 23.1.15, IVD3-S7134/7/10003-02, und die Verfügung der OFD Saarbrücken vom 7.4.87 - S7302-17-St241, durchlesen und dann entscheiden, ob Deine oder meine Antwort falsch ist.
Deine Antwort ist falsch.
Hast Du Dir meine Quellen durchgelesen?
Bist Du Experte im Steuerrecht und insbesondere im Umsatzsteuerrecht?
Musst Du diese Fragen mit "nein" beantworten?
Wer gibt also hier falsche Antworten?
Der Steuerberater?
Du glaubst doch nicht im Ernst, dass ich mir in meiner Freizeit BMF Schreiben durchlese? So sexy sind die meist nicht. Ich kann dir nur versichern, dass ich in den 1980er Jahren ein Fachhochschulstudium im Steuerrecht erfolgreich absolviert habe. Rechtsgeschäftsloses Verbringen war damals auch schon so ein Thema. Daran wird sich in den letzten 30 Jahren auch nichts geändert haben. Verbringen heißt transportieren von mir aus auch umlagern. Das hat zunächst mit Ausland nichts zu tun. Wenn dann ins Ausland verbracht wird, schließen sich daran wohl bestimmte Rechtsfolgen an. Das war hier aber nicht die Frage.
Ein Verbringen ist jede Veränderungen des Ortes der Sache.
Rechtsgeschäftslos bedeutet eben, dass kein Rechtsgeschäft im Sinne des BGB vorliegt.
Rechtsgeschäftsloses Verbringen ist einfach gesagt: "Umräumen".
Beispiele sind immer schlecht, denn dann hängt man am Beispiel fest und fängt an den Sachverhalt an das Beispiel anzupassen.
Hallo @Meandor,
Kannst Du Dir mal meine Antwort und in meinen Kommentaren die Fundstellen durchlesen?
Also, in meinem Beispiel wird die Ware von Aldi durch Aldi von einem Ort zu einem anderen transportiert. Verbringen ist eine etwas altertümlich Bezeichnung für transportieren.
Dieser Transport ist rechtsgeschäftslos, weil kein Dritter daran beteiligt ist.
Rechtsgeschäft könnte hier ein Kaufvertrag oder aber ein Transportauftrag sein. In diesen beiden Fälle würde Umsatzsteuer bei der Lieferung der Ware entstehen oder beim Transport für diese Dienstleistung. Beides liegt jedoch nicht vor, sodass man von rechtsgeschäftslos spricht.
Im Ergebnis sind derartige Transporte also nicht steuerbar, weil kein Rechtsgeschäft dem Transport zu Grunde liegt.
Wenn Aldi seine Ware vom Zentrallager in die Filiale bringt.
was damit?
dann is rechtsgeschäftsloses verbringen weis du?
Ist ein rechtsgeschäftsloses verbringen immer Umsatzsteuerfrei auch wenn eine Spedition beauftragt wird?
Wenn eine fremde Spedition beaufragt wird, sind die Transportkosten nicht steuerfrei.
Das ist falsch.