Was ist die Strafe bei 2000 Euro Diebstahl?

7 Antworten

Niemand kann das hier seriös beantworten. Das Strafmaß legt ein Richter fest, und der ist frei in seiner Beurteilung. Und ist abhängig davon, ob du nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt wirst, ob du vorbestraft bist, vielleicht sogar einschlägig. Keiner kennt deine Vorgeschichte und die Tat- sowie die tatbegleitenden Umstände und dein Nachtatverhalten.

In Deutschland werden Strafen nicht nur nach dem Ergebnis bestimmt. Es kommt bei der Strafzumessung auf alle Umstände der Tat an. Welche Umstände insbesondere zu berücksichtigen sind, erläutert § 46 StGB. Hinzu kommt auch noch die Frage, wie alt der Täter bei Begehung der Tat war. Denn die Art und auch die Höhe der Strafe unterscheiden sich im Jugendstrafrecht deutlich von der des Erwachsenenstrafrechts.

Die Höhe des angerichteten Schadens ist also nur einer von vielen anderen Umständen, die bei der Zumessung der Strafe zu berücksichtigen sind.

Diebstahl bleibt Diebstahl. Ganz egal, ob du 20 Euro oder 2000 Euro gestohlen hast.

§242 StGB: Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft

Auf alle Fälle Sozialstunden

Damit sich das Ganze lohnt: Geldstrafe über 5.350 € (2,5fache des Wertes plus 7 % Verzinsung).

Friedel1848  16.05.2018, 11:05

Diese Antwort entbehrt jeglicher rechtlicher Grundlage.

ramay1418  17.05.2018, 09:15
@Friedel1848

Natürlich! Aber Du hast die Ironie nicht verstanden, was nicht weiter schlimm ist.

Statt den Fragesteller in epischer Breite mit einer nicht unbedingt rechtskonformen Antwort zuzulabern (die der Antwortgeber ja sowieso gegenchecken muss - oder soll er sich auf die Antworten (Sozialstunden, viele Sozialstunden, 5 Jahre Haft etc.) der Hobby-Juristen verlassen?), wie es hier viele Antwortgeber machen, antworte ich atmosphärisch dicht in einem Satz.

Und führe ihm damit hoffentlich die Absurdität seiner Frage (wills nur so wissen) vor Augen. Hat er nicht geklaut, braucht er die Frage nicht zu stellen und kann die Antworten in die Tonne treten. Hat er aber geklaut, ist es doch besser, sich direkt an einen Juristen zu wenden.

Auch dann kann man also die hier gegebenen Antworten in die Tonne treten. Also, was soll's?

Friedel1848  17.05.2018, 14:26
@ramay1418

Du hast Recht, ich hab die Ironie nicht verstanden :D

Das war aber auch nicht so leicht angesichts der Antworten, die unter solchen Fragen oft haufenweise gegeben werden. Aber das schreibst du ja selbst auch.