Was ist die offizielle Bezeichnung für eine 15- oder 30-Wochenstundenstelle?
Gibt es für die Bezeichnung irgendeine offizielle Regelung? Von wann bis wann ist es eine Halbtagsstelle? Sind 15 Stunden evtl. nur eine Drittelstelle? Und 30 Stunden eine Dreiviertelstelle oder evtl. schon eine Ganztagsstelle?
Vielen Dank!
5 Antworten
Teilzeitstelle
Es ist natürlich abhängig von der regulären AZ im Betrieb. Nehmen wir an, es wären 40 Stunden, dann wären die 30 h eine 3/4-Stelle.
Danke für´s *-chen
Wie schon von den anderen KommentatorInnen gesagt: Es dürfte eine Teilzeitstelle sein.
Alles was unter der im Betrieb geltenden Vollzeit (das können 40h/Woche, 38, 37.5, 37, 35 ... h sein) liegt, ist logischer Weise Teilzeit. Daher kommen auch die Bezeichnungen 3/4-Stelle, halbe Stelle etc. (Und aus diesem Grund sind auch 400-€- und 800-€-Jobber Teilzeitarbeitnehmer mit allen arbeitsrechtlichen Ansprüchen wie Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder mind. 24 Werktage bezahlter Jahresurlaub und keine schlechter gestellten Aushilfen!)
Bei einer betrieblichen Vollzeit von 37,5 h / Woche wäre eine 3/4-Stelle eben 28,13 Stunden. 30 Stunden ist eine 3/4-Stelle bei einer betriebsüblichen Vollzeit von 40 h / Woche.
Die Regelungen für Teilzeitarbeitsverhältnisse (und befristete) findest Du im Teilzeit- und Befristungsgesetz - den Diskriminierungsschutz, die Regelungen zur Arbeitszeitvereinbarung, bei Befristungen die REgelungen zur Zulässigkeit etc. Die Begrifflichkeiten Halbtagsstelle etc. findest Du darin allerdings nicht, weil die sich logisch, rein rechnerisch ergeben. (Ein "voller Arbeitstag" ist bei einer 40h-Vollzeit eben ein 8h-Tag.)
Sollte in Deinem Betrieb jedoch - geradezu revolutionär - 30 h / Woche als Vollzeit gelten, dann wäre eine 30-h-Stelle tatsächlich eine "Ganztagsstelle. Dann bräuchte Dich das TzBfG nicht weiter zu kümmern.
Dazu ist noch zu sagen. Selbst wenn auf Deinen Lohnabrechnungen der Urlaubsanspruch nicht vermerkt sein sollte (was glaube ich unzulässig ist), so geht aus ihnen ja hervor, dass Du die ganze Zeit voll gearbeitet hast.
Und wenn Du keine Lohnabrechnungen bekommst, dann kopierst Du eben Deine Arbeitszeitnachweise der letzten fünf Monate.
huch ... falsche Antwort ... gehört zu einem anderen Kommentar
eine 3 Achtel Stelle für 15 Stunden und eine 3 viertel stelle für 30 Stunden.eine ganze Stelle hat 40 Stunden jeweils in der Woche.ist doch ganz einfach,teile 40 durch 8 sind 5 x3 gleich 15 gleich 3 achtel. und so weiter.
Je nachdem, wofür Du die Antwort brauchst, noch ein weiterer Hinweis. Im Kündigungsschutzrecht verhält es sich nämlich etwas anders:
In § 23 Abs. 1 Satz 4 KSchG findest Du nämlich eine gesetzliche Bestimmung zur Teilzeitbeschäftigung. Die wird dann aber nur zur Bestimmung der Betriebsgröße (die Anzahl der Beschäftigten) angewendet. Danach werden Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als:
- 20 Stunden mit 0,5 bewertet,
- 30 Stunden mit 0,75 bewertet.
Das KSchG gilt eben in der Regel erst bei einer Betriebsgröße von 10 Beschäftigten. Für das KSchG zählen also bereits Arbeitnehmer mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ab 30,01 Stunden pro Woche als "ganzer Kopf" (1,0). Alles was darunter liegt ist bei der Betriebsgrößen-Bestimmung ein "dreiviertel" oder ein "halber".
Mit Voll- und Teilzeit hat das aber nicht direkt etwas zu tun. Würde im Betrieb 30h/Woche als Vollzeit gelten, dann würden sie auch mit 1,0 bewertet werden.
Warum das so ist? Tja, früher galt auch mal das KSchG in Betrieben ab fünf Beschäftigten ...
Es handelt sich um eine Teilzeitstelle.
Dazu zählen alle Stellen mit weniger als 40 Wochenstunden, auch Minijobs mit bis zu 400 Euro im Monat.