Was ist der Unterschied zwischen "Vorfahrt erzwingen" und Vorsatz im Verkehrsrecht?
Hallo wie schmal ist der Grat zwischen "Vorfahrt erzwingen" und Vorsatz?!
Mir wird vorgeworfen trotz Vorfahrt nicht gebremst zu haben bzw . zu spät gebremst zu haben.Freue mich auf eure Antworten!!
2 Antworten
Hi,
Hallo wie schmal ist der Grat zwischen "Vorfahrt erzwingen" und Vorsatz?!
Der Grad ist extremst schmal - nämlich vom Prinzip her gar nicht vorhanden. "Vorfahrt erzwingen" ist durchaus eine vorsätzliche Handlung - auch wenn Du Vorfahrt hast, darfst Du niemanden gefährden (§ 1 StVO).
Auch das Unterlassen einer bestimmten Handlung - in dem Fall das (rechtzeitige) Bremsen zur Kollisionsvermeidung - kann als vorsätzlich gewertet werden.
LG
Ich würde tendenziell auf Teilschuld tippen; die Missachtung der Vorfahrt des Unfallgegners lag ja dennoch vor - aus strafrechtlicher Sicht kann ich dir leider nicht sagen, ob da etwas auf dich zukommt...
LG
Was sagt denn eine KFZ-Versicherung dazu??mfG
Da von beiden Seiten ein Fehlverhalten vorlag (Missachtung der Vorfahrt, "Vorfahrt erzwingen"), wird es eine Teilschuld geben. Wie die Aufteilung erfolgt, wäre eine Einzelfallentscheidung, je nachdem wessen Verstoß schwerer wiegt.
Das kann die Verletzung der Vorfahrt sein, muss es aber nicht.
http://www.auto.de/magazin/recht-autofahrer-darf-vorfahrt-nicht-erzwingen/
In diesem Beispiel brettert ein Auto in einen Motorradfahrer obwohl der dem Handzeichen gibt,das ist doch kriminell und dafür nur 30% Teilschuld!?
Subjektiv sehe ich das genauso wie Du - das hat nichts mit Versehen zu tun.
Objektiv: es lag hier ein wissentlicher, vorsätzlicher Vorfahrtsverstoß seitens der Motorradfahrer. Diese haben selbstständig einfach eine Fahrbahn gesperrt (theoretisch sogar Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr) und auch noch versucht den Verkehr zu regeln.
Da liegt dann doch ein erhebliches Maß an Schuld bei diesen.
Ja aber dann so den Motorradfahrer umzufahren ?!das hätte doch auch tödlich ausgehen können!!?
Absolut - das ist leider der Unterschied zwischen Recht und Gerechtigkeitsempfinden.
Krass!! so einer gehört doch von der Strasse!!Mir laufen oft Fussgänger auf die Strasse wenn Ich die einfach umfahre weil ich Vorfahrt habe ist das ein absolut kriminelles Verhalten!! Sachen gibts!!
https://dejure.org/gesetze/StVO/1.html der erste Teil
http://www.auto.de/magazin/recht-autofahrer-darf-vorfahrt-nicht-erzwingen/
"Vorfahrt erzwingen" und Vorsatzdas ist Vorsatz und vereinigt sich
In dem Bericht bretter der Autofahrer doch in das Motorrad?! wWenn das kein Vorsatz ist ?!?
Klug nachgedacht
Das ist ja kriminell und dafür nur 30%??Der gehört doch von der Strasse!
Das heisst Teilschuld oder gar noch schlimmer !? mfG