Was ist der Unterschied zwischen Luftsicherheitsassistent §5 und Luftsicherheitskontrollkraft §8, §9
Kennt sich da jemand aus? Trotz Suche bin ich da nicht schlauer geworden:
- Luftsicherheitsassistent nach §5
- Luftsicherheitskontrollkraft nach §8
- Luftsicherheitskontrollkraft nach §9
vielen Dank schonmal
4 Antworten
Die Paragraphen und die damit zusammen hägenden Aufgaben, Befugnisse und Maßnahmen lassen sich anhand des 4-Säulen-Modells einsehen. Das 4-Säulen-Modell ist ein konzeptionelles Sichertheitsmodell an deutschen Flughäfen, dessen Gesamtaufgabe in 4 Bereiche aufgeteilt ist. Nur durch ein Ineinandergreifen der 4 Bereiche kann eine umfassende Luftsicherheit gewährleistet, und Sicherheitslücken vermieden werden.
§5 LuftSiG: Besondere Befugnisse der Luftsicherheitsbehörden Oberste Behörde ist das BMI(Bundesministerium des Inneren) Luftsicherheitsassistenten> Beliehene der Bundespolizei
§8 LuftSiG: Sicherungsmaßnahmen der Flugplatzbetreiber Oberste Behörde ist auch das BMI Luftfahrtbehörden der Länder
§9 LuftSiG: Sicherungsmaßnahmen der Luftfahrtunternehmen Oberste Behörde ist das BMVBS( Bundesministerium für Verkehr, Bau-und Stadtentwicklung) Luftfahrtbundesamt
VO (EG) 300/2008> Stellen Reglementierte Beauftragte, Reglemtierte Lieferanten, bis 25.03.2013 Bekannte Versender Oberste Behörde BMVBS Luftfahrtbundesamt
Unter diesen Themen wirst du alle deine Antworten finden. Ich hoffe es ist hilfreich;-)
Beim Paragrafen 5 kontrollierst du nur Passagiere und deren Handgepäck, ist eine ganz andere Sache als 8 und 9, weil du nur beim §5 eine Beleihung hast, das heißt die Leute durchsuchen kannst, was sonst in Deutschland nur die Polizei darf. Beim §8 kontrollierst du Mitarbeiter, aufgegebenes Gepäck und Post, beim §9 ausschließlich Fracht, nicht mal unbedingt am Flughafen selbst.
Hallo, falls du deine Antwort schon bekommen hast, kannst du hier mal nachlesen!http://www.eja-training.de/ausbildungsbereiche/luftsicherheit/drei-säulenmodell/
eine kontrollkraft und ein assistent dafür würd ich mal tippen. so wie bei notarzt, sanitäter, und rettungsassistent
Luftsicherheitsassistenten werden beliehen und damit Amtsträger mit hoheitlichen Befugnissen! Luftsicherheitskontrolleure vertreten das Hausrecht des Flughafenbetreibers! http://www.eja-training.de/ausbildungsbereiche/luftsicherheit/drei-säulenmodell/
Nein, das ist etwas ganz anderes. Assistent nennt es sich beim §5 nur, weil man im Prinzip der bundespolizei die Arbeit abnimmt, also assistiert, bei den anderen beiden nicht.