Luftsicherheitskontrollkraft /Luftsicherheitsbeauftragter/-beauftragte

2 Antworten

Hallo! Also der Unterschied zwischen Luftsicherheitskontrollkraft und Luftsicherheitsbeauftragte/er ist der, das du einmal derjenige bist der die Luftfracht kontrolliert (Mitabeiter von einer Sicherheitsfirma) oder du bist derjenige der vor Ort sicherstellt, das die geltenen Sicherheitsbestimmungen umgesetzt wurden oder auch Pläne erstellst die diese enthalten (Mitarbeiter von z.B. Luftfrachtunternehmen). Was du als Luftsicherheitskontrollkaft (LSKK) verdienst, ist je nach Bundesland unterschiedlich. In NRW sind es noch 9,-€, es wird aber darüber noch verhandelt. Steuerfreie Zulagen sind unter anderen die Nacht-,Sonntags- und Feiertagszuschläge. Es wird auch noch ein X-Ray Zuschlag bezahlt, der jenachdem wieviel Stunden "geröngt" wird 0,80 oder 1,50 beträgt. Der Personal- und Warenkontrollzuschlag ist wohl vom Sicherheitsunternehmen, woanders heißt er bestimmt Objektzulage, dieser kann varieren.

Ist der Job anstengend? Das muß jeder selber beantworten, körperlich wird nicht viel verlangt. Man muß nur Zeitlich flexibel sein, Wochenenden und Feiertage werden immer gearbeitet. Und die monatliche Arbeitszeit kann die 200 Stundenmarke "leicht" überschreiten. Es muß auch mit Schichtzeiten gerechnet werden, d.H. Tag- und Nachtdienste.

Ob dieser Job was für dich ist, kann ich leider nicht beantworten, ein Traumberuf ist es leider auch nicht. Aber es macht auch Spaß, Kollegen sind "fast" (;-)) immer nett, und der Flughafen an sich hat eine gewisse Anziehungskraft.( Es hat mir mal jemand gesagt: Einmal am flughafen, immer am Flughafen. Entweder du liebst Ihn oder du hasst Ihn)

Liebe Grüße Zaendy

da wirst du dann aber bei weiten bei einer 45 stunden woche nicht kommen da komsmt du ca auf 900 euro und du brauchst da für eine ausbildung bzw qualifizierung dies kann zb die quailifizierungfachkradft für schutz und sicherheit sein ohne so etwas darfst du den beruf gar nicht ausüben

davidoff30 
Beitragsersteller
 28.09.2011, 23:49

danke für deine Antwort

ja,das habe ich mir auch gedacht aber es stand (ich zitiere) :Sollten Sie diese Ausbildung noch nicht absolviert haben, bewerben Sie sich gerne trotzdem"

oder habe ich das falsch verstanden,wahrscheinlich meinen die wenigstens Ausbildung anfangen,aber was wenn man es anfängt und nicht besteht oder abbricht...verstehe gar nicht

danke trotzdem:-)