Was ist bei meinen Steuern als Einzelunternehmer zu beachten?
Hallo zusammen,
mein Steuerberater muss mein Mandat aufgrund mangelnder Kapazitäten (und weil ich bestimmt nicht lukrativ genug bin) fallen lassen.
Nun schaue ich mich um, überlege aber auch es einfach selbst in die Hand zu nehmen. Weiß nur leider einfach gar nicht wo ich ansetzen soll.
- Bin in Vollzeit in einer Anstellung tätig
- Seit 2017 nebenberuflich mit einem Einzelunternehmen selbstständig
- Zu Beginn war es im Bereich E-Commerce nun ausschließlich Online-Marketing Dienstleistungen.
- Hatte ganz früher mal eine Zeit mit höheren Umsätzen und habe dadurch soweit ich das verstehe eine quartalsweise USt-Voranmeldung zu entrichten.
- Ansonsten übernahm der Steuerberater auch stets „Jahresabschluss“ und bekam so ziemlich im aktuellen Zeitraum immer Bescheid ob oder wieviel ESt ich für das vergangene Jahr zu entrichten habe
- Habe aus der Selbstständigkeit kaum Einnahmen und monatlich sehr schwankend, 2-3 Ausgangsrechnungen im Monat für meist insgesamt nicht mehr als 1000€ Nettoumsatz.
Ich weiß im laufenden Prozess gar nicht wo ich ansetzen sollte, was gerade getan und gemeldet oder erledigt werden muss und wo ich wie was einreiche.😅
Habe mal vor 2 Jahren einen Elsterzugriff erstellt aber selber nie genutzt.
Ansonsten bin ich aber sehr sorgfältig und digitalisiert, erfasse jeden Monat in einer eigenen Ordnerstruktur unterteilt in privat / geschäftlich meine Kontoauszüge aller Konten, sowie Ausgangsrechnungen und Eingangsrechnungen.
Könntet ihr mir irgendwie helfen zu sagen wie ich da reinfinden kann zu erfahren was gerade getan werden muss und wie ich da eigenständig einen Rhythmus aufbauen kann? Ich denke bei meinem Aufwand sowohl privat als auch für das Unternehmen sollte es doch selbst machbar sein, oder?
Freue mich über jede Hilfe!
LG
1 Antwort
Ich würde mich erst einmal mit dem Finanzamt in Verbindung setzen und dort klären, ob ich nicht aufgrund der geringen Umsätze als Jahreszahler eingestuft werden kann. Damit hast du dann weniger Arbeit, weil ja nur der Jahresabschluss gemacht werden muss. Außerdem denke ich mit dem Umsatz bist du Kleinunternehmer und kannst dich von der Umsatzsteuer befreien lassen. Aber kläre das mit dem Finanzamt.
Für die Buchführung gibt es gute Programme. Bei einem kleinen Unternehmen würde ich Lexware empfehlen, da gibt es verschiedene Varianten je nach Unternehmen/ Branche. Man kann da auch einzelne Module mit kaufen zum Beispiel Materialbestand buchen oder Lohnbuchhaltung.
Um einen Anknüpfungspunkt zu haben muss mit dir der Steuerberater ja eine Übergabe machen. Wenn dein Geschäftsjahr vom 1.1. bis 31.12. geht müsste er ja noch den alten Jahresabschluss für 2021 machen und du buchst dann selbst für 2022. Mit Lexware Buchhalter kannst du auch deinen Jahresabschluss machen und die entsprechenden Umsatzsteuervoranmeldungen generieren. Das ist alles recht einfach gestrickt und gut erklärt. Ich denke, das kriegst du hin.