Personalfragebogen - vermögenswirksame Leistungen?

2 Antworten

Du musst nur dann etwas eintragen, wenn du einen entsprechenden Vertrag hast, für den es vermögenswirksame Leistungen (VWL) gibt.

https://www.lohn-info.de/vwl.html

Vi83D 
Beitragsersteller
 27.03.2022, 15:49

Meinst du mit so einem Vertrag z. B. einen Bausparvertrag? Bei Wikipedia steht noch folgendes unter VWL: "Die Abführung vom Nettogehalt ist bis zu 870,00 Euro im Jahr gesetzlich verpflichtend." Also muss ich bei VWL etwas eintragen? Hmm... .

PatrickLassan  27.03.2022, 15:50
@Vi83D

Wenn du einen Bausparvertrag o.ä. hast, ja.

Vi83D 
Beitragsersteller
 27.03.2022, 15:52
@PatrickLassan

Ich habe keinen Bausparvertrag o.ä. . 'bin nur über diese Formulierung bei Wikipedia gestolpert... .

PatrickLassan  27.03.2022, 15:54
@Vi83D

Die Formulierung greift logischerweise nur dann, wenn du auch einen Vertrag hast.

Dafür brauchst du einen Vertrag von deiner Bank/BSK. Lass das erstmal offen. Einen Vertrag kannst du kurzfristig bei deiner Bank abschließen und dann die Vermögenswirksamen Leistungen ggf. von deinem Arbeitgeber erhalten.