Personalfragebogen - vermögenswirksame Leistungen?
Hallo allerseits,
ich fülle gerade den Personalfragebogen für meine neue Arbeit aus. Da bin ich über den Punkt VWL (vermögenswirksame Leistungen) gestolpert. Was muss ich denn da eintragen? (Es ist dringend. Ich muss den Fragebogen heute noch ausfüllen).
Als letztes habe ich einen Bundesfreiwilligendienst ausgeübt. Da gab es natürlich keine VWL. Daher meine Frage.
Danke und viele Grüße
2 Antworten
Du musst nur dann etwas eintragen, wenn du einen entsprechenden Vertrag hast, für den es vermögenswirksame Leistungen (VWL) gibt.
Wenn du einen Bausparvertrag o.ä. hast, ja.
Ich habe keinen Bausparvertrag o.ä. . 'bin nur über diese Formulierung bei Wikipedia gestolpert... .
Die Formulierung greift logischerweise nur dann, wenn du auch einen Vertrag hast.
Dafür brauchst du einen Vertrag von deiner Bank/BSK. Lass das erstmal offen. Einen Vertrag kannst du kurzfristig bei deiner Bank abschließen und dann die Vermögenswirksamen Leistungen ggf. von deinem Arbeitgeber erhalten.
Meinst du mit so einem Vertrag z. B. einen Bausparvertrag? Bei Wikipedia steht noch folgendes unter VWL: "Die Abführung vom Nettogehalt ist bis zu 870,00 Euro im Jahr gesetzlich verpflichtend." Also muss ich bei VWL etwas eintragen? Hmm... .