Was genau ist der Ruhensbetrag?
Hallo zusammen,
vielleicht kann mir hier jemand etwas weiterhelfen. Meine Mutter durfte krankheitsbedingt frühzeitig in die Pension gehen. Neben ihrem Ruhegehalt erhält sie noch eine Witwenrente.
Heute hat sie von ihrem Arbeitgeber eine vorläufige Berechnung bekommen, in welchem dies zwar alles schön dargestellt ist, aber voller Beamtendeutsch und Paragraphen. Auf diesem ist auch der Ruhensbetrag angegeben. Nach langer Suche konnte ich ihr mithilfe eines Beispiels ihr Ruhegehalt inkl. Witwenrente ausrechnen. Sie bekommt jetzt BRUTTO um einiges weniger als was sie vorher NETTO verdient hat. Eine große Summe.
Jetzt frag ich mich was genau der Ruhensbetrag ist und ober der (soviel ich verstanden habe) für immer weg fällt. Das ist mir nicht ganz klar und außerdem hieß es dürfte sie nicht schlechter dargestellt werden als wie zuvor. Das ist doch ein Widerspruch? Vielleicht kennt ihr auch eine Stelle wo man sich kostenlos oder für wenig Geld beraten lassen kann (Anwalt wäre einfach zu teuer).
Ich freue mich auf eure Hilfe und bitte keinen Gesetzestexte zitieren, davon hab ich genug. Auf gut Deutsch wäre mir am liebsten :). Vielen Dank schon mal im voraus.
1 Antwort
Die Gesetze sind ziemlich kompliziert (weißt Du ja selbst) und ich kann Dir auch keine abschließende Auskunft geben.
Als erstes würde ich einen Termin dem/der Sachbearbeiter/in machen der/die die Gehaltsmitteilung bearbeitet hat. Telefonnummer steht oben rechts auf der Mitteilung. Dort könnt Ihr Euch alles erklären lassen, die Sachbearbeiter zu einer korrekten Beratung sind gesetzlich verpflichtet.
Dort könnt Ihr auch ohne Bedenken fragen, wo man sich zusätzlich unabhängig beraten lassen kann.
Möglicherweise kann man auch dort Hilfe erhalten:
http://www.vdk.de/deutschland/pages/der_vdk/4543/startseite
Was ich weiß ist, dass Deine Mutter durch die Witwenrente keinesfalls schlechter gestellt sein darf und das wird auch nicht der Fall sein.
Der Sinn des "Ruhensbetrages" ist, dass sie nicht besser gestellt ist, d.h. wenn Erwerbseinkünfte oder Erwerbsersatzeinkünfte (Witwenrente) zu einer "Überversorgung" führen, wird der überschießende Betrag zum Ruhensbetrag und nicht ausgezahlt. Wenn sich die Erwerbs- oder Erwerbszusatzeinkünfte ändern oder wegfallen, wird der Ruhensbetrag entsprechend reduziert oder fällt ganz weg.