Was darf sich in privaten Garagen befinden? Was passiert, wenn etwas Falsches drin ist?

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Im Prinzip darfst Du alles lagern, was nicht in die Luft fliegen kann.

Die Garagenordnung erwähnt Treibstoff und beschränkt die Menge, weil der Gedanke, diesen in einer Garage zu lagern, naheliegend - und eben auch gefährlich ist. Natürlich darfst Du Deine eigene Garage als Stauraum nutzen, solange von den Sachen keine Gefahren ausgehen.

Maßgeblich ist die Garagenverordnung und /oder die Garagenbauverordnung. Zuständig für die Kontrolle des Vollzugs der Garagenverordungen ist die Bauaufsichtsbehörde. Lagerung von gefährlichen Stoffen ist in diesen Fällen nur begrenzt möglich. Sollten größere Mengen von Gefahrstoffen im Gewerbebereich gelagert werden, sind zusätzlich auch die GefStoffV, die Arbeitsschutzverordnung, die Betriebsstättenverordnung, verschiedene DIN-Normen etc. pp. zu beachten. Zuständig für die Kontrolle der sicheren Anwendung der Verordnungenen und den sicheren Vollzug ist das Gewerbeaufsichtsamt oder das Amt für Arbeitsschutz. Außerdem ist für die Vorhaltung eine ausreichenden Anzahl von Feuerlöschern (Löscheinheiten) zu sorgen. Meine Meinung ist, man soll sich rechtzeitig an diese Fachbehörden wenden, bevor ein Schaden entsteht. Karelien

Da Du keinen Fuhrpark oder eine Landwirtschaft betreibst brauchst Du auch nur Kleinmengen an Treibstoff lagern. Wenn Du mehr lagern möchtest musst Du einen Ölabscheider errichten lassen, was sicherlich nicht dafür steht. Auf der Gemeinde erfährst Du alles wie, wo und wieviel "gefährliche Stoffe" gelagert werden dürfen.

Erkundige dich mal bei dem Ordnungsamt in deiner Gemeinde, die müssen dir im Rahmen der Gefahrenabwehr die entsprechende Auskunft geben können.

Leicht entzündliche Gefahrenstoffe (Benzin, Petroleum, Diesel aber auch Lösemittel wie etwa Nitroverdünnung) dürfen grundsätzlich nur in "Verbrauchsüblichen" Mengen gelagert werden oder/und in dafür speziell errichteten Räumen und Behältern! Wer das kontrolliert? Im Normalfall : keiner! Kommt es jedoch zu einem Unfall, z.B. Brand und in dessen Folge zu einem Versicherungsschaden oder gar zu Personenschäden riskierst Du Deinen Versicherungsschutz!!! Ganz zu schweigen von Zivilrechtlichen Folgen bei Personenschäden. Den 5 Liter Reservekanister wird Dir keiner vorwerfen, aber z.B. 100 Ltr. Benzin neben 6 Propangasflaschen ist keineswegs mehr eine für den Privatverbrauch übliche Lagermenge. Alles andere wie z.B. Fahrräder, Spielzeug, Baumaterial etc. ist kein Problem.