Was darf in ein Schliessfach der Sparkasse?
Was darf in ein Schliessfach der Sparkasse deponiert werden? Schaut mir da jemand auf die Finger und/oder gibt es dabei eine Schweigepflicht?
3 Antworten
Üblicherweise steht das in den AGBs zur Schliessfachvermietung.
Verboten sind Chemikalien, biologisch aktives Material, Ionisierende Substanzen , Brennbares, Flüssigkeiten.
Üblich ist alle was mit Edelmetallen und Papier zu tuen hat, sowie Datenträger.
also Münzen, Barren, Uhren, Schmuck, Kunstgegenstände, Bargeld, Urkunden, Festplatten, USB Chips, CDs.
Zum Bankgeheimnis steht meistens so ein schöner Satz: wir nehmen vom Inhalt grundsätzlich keine Kenntnis, behalten uns aber der Recht vor die Einhaltung der AGBs zu kontrollieren.
Also wenn etwas rausläuft, wenn es richt .. dann dürfte es eine Aufforderung geben, das Fach mal im Beisein von Bankmitarbeitern zu öffnen.
Ansonsten läuft das sehr diskret ab. Bei kleinen Fächern ist darin eine Metallbox, die man auch mitnehmen kann in einen Nebenraum, oder man ist im Tresorraum völlig alleine, entweder Zutritt mit Chipkarte und PIN zum Raum, und dann ein-Schlüssel Fächer, oder Zutritt mit Mitarbeiter, Öffnung mit 2 Schlüsseln, und Schliessung dann alleine mit dem eigenen Kundenschlüssel.
Am besten nicht zur Bank... da dort verschiedene Probleme bestehen... Bankgeheimnis... Anzeigepflicht gegenüber Finanzbehörden... etc. Lieber zu einem privaten und seriösen Anbieter für Werteinlagerungen ... z.B. www.werteinlagerung.de
Wo soll eine privater Anbieter anderen Regeln unterliegen als eine Bank oder Sparkasse ? .. Unsinn !