Was darf ein Lehrer machen wenn er Schüler beim Rauchen erwischt
Eine Freundin von mir (15 Jahre) wurde nach der Schule von einer Lehrerin beim Rauchen erwischt. Was darf diese jetzt für Konsequenzen einleiten ? Es war nach der Schule und nicht mehr auf dem Schulgelände sondern ein paar Meter davon entfernt.
Danke für Antworten ;)
17 Antworten
Nach der Schule und außerhalb der Schulgelände hat es deinen Leher nichts zu interessieren, höchstens kann er deine Eltern darüber informieren.
Die Lehrerin darf nichts machen! Das Privatleben ihrer Schüler geht sie nichts an, genau so wie wohl auch sie ihr Privatleben nicht mit den Schülern teilt. Was ich im zweifelsfall angebracht fände, wäre ein privates Gespräch zwischen der freundin und der Lehrerin. Alles was darüber hinausgeht ist eine Frechheit.
ja ne frechheit - mehr fällt mir zu dieser komischen antwort nicht ein.
Nach der Schule und abseits vom Schulgelände kannst du machen was du willst.
Er kann es (wie jeder Mensch auch) der Polizei oder deinen Eltern sagen.
Aber die Polizei würde auch nicht mehr machen, als deine Eltern zu informieren.
Achja, rauchen ist schädlich! Aufhören, -bla bla.
Rauchen ist ungesund und dumm!
Sorry, aber fast alle Antworten sind hier total falsch!!
Ich bin Lehrer an einem Gymnasium und nach dem Schulrecht ist es ganz eindeutig, dass für den gesamte Schulweg alle Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen der Schulordnung erlaubt sind. Solange der Schule auf dem Weg zur Schule ist oder die Schule unmittelbar verlassen hat und noch nicht daheim angekommen ist, ist die Versicherung - bei Unfällen - der Schule für den Schüler zuständig, damit ist die Schule aber auch noch Erziehungsberechtigt. Unser Schulleiter verlangt sogar ausdrücklich Verweise beim Rauchen zu erteilen, wenn es in der Nähe und vor oder nach der Schule passiert.
"Privatleben interessiere niemandem" ist echt eine wahnsinnig unsinne und unbedachte antwort. Ein Rechtsbruch hat jeden zu interessieren und nach dem Gesetz muss jeder handeln. D.h. ist eine Person offensichtlich, erkennbar noch minderjährig und raucht sie, so hat jeder Bürger sofort einzugreifen. D.h. jeder Bürger hat das Kind aufzufördern den gesamten Tabakbestand auszuhändigen. Physischer Zwang darf natürlich nicht angewendet werden! Sollte man diesem als Bürger nicht nachkommen, so kann das, wenn ein Polizist dies bemerkt zu einem Bußgeld gegen den Bürger führen.
Als Lehrer ist man also doppelt verpflichtet einzugreifen. In der Regen wird das die Aufforderung zum Beenden des Rauchens sein und ein Telefonat mit den Eltern, wenn das Kind noch sehr jung ist. Bei strengen Schulen oder Lehreren ist aber auch ein Hinweis, ein Verweis oder eine andere Maßnahme durchaus erlaubt und auch gängig.
Diese Regelung ist absolut schwachsinnig! Ob ein Jugendlicher raucht oder nicht, hat den Lehrer nicht zu interessieren, wenn dieses Fehlverhalten vor oder nach der Unterrichtszeit stattfindet. Dieses Fehlverhalten von Schülerinnen und Schülern ist den Eltern zu melden und nicht der Schulleitung! Ihnen dann noch eine schulische Konsequenz zu verhängen ist auch schwachsinnig! Erteilt man einen Schüler oder einer Schülerin in der 10ten Klasse einen Schulverweis wegen rauchen, dann ist diese ach so tolle Konsequenz das absolut schlechteste was ein Schulleiter machen kann, weil ein Schüler oder eine Schülerin in der 10ten Klasse möglichst jede Unterrichtsstunde für die anstehenden Prüfungen braucht! Bevor ein Schulleiter oder ein Lehrer zu solch banalen Methoden greift dem Jugendlichen Schulverweis anzuhängen oder ähnlichse, sollte ein Gespräch mit dem Schüler und gegeben falls noch mit den Eltern durchgeführt werden