Darf man in Bayern auf dem Schulweg rauchen?

7 Antworten

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Nein! Sie haben kein recht dazu dich zu ermahnen und schon garnicht dich zu bestrafen. Innerhalb der Unterrichtszeiten ist die versicherung deiner Schule für dich verantwortlich und hat das rauchverbot durchzusetzen. Strenggesehen dürften lehrer im Lehrerzimmer/schulgelände auch nicht rauchen, aber die halten sich nicht dran. Bei mir kam die begründung, dass ich auf meinem Schulweg auch versichert seie, und es deswegen verboten ist. Das ist aber nur balb richtig, weil ein schulweg relativ ist. D.h. dass wenn die schule aus ist du für den weg versichert bist, den du brauchst um nach hause zu kommen. Weichst du aber von diesem weg ab (einkaufen gehen, freund besuchen usw) ist die schulversicherung nichtmehr haftbar und deine normale versicherung (barmer, aok, etc) springt für dich ein. Also auf den direkten weg darfst du nicht rauchen. Legst du unterwegs aber eine pause ein, dann kannst du den ort der pause als "ziel" nennen, danach ist also die schulversicherung nichtmehr haftbar. Bsp.: Morgens: Gehst von zuhause los und rauchst eine. Dann bis kurz vor der schule gehst zum bäcker rein und AB DANN erst befindest du dich auf dem schulweg, auch wenn er dan vl 20m lang ist. Nachmittags: Verlässt das Schulgelände, gehst über die straße und betrittst für ein paar sekunden ein schulfremdes privatgrundstück. Schon ist der "schulweg" zuende und du kannst dann ruhig eine rauchen.

waltghaupt  12.11.2010, 23:54

reines Pseudowissen ohne rechtliche Kenntnisseb des § 10 Jugendschutzgesetz.

Monty45  13.11.2010, 00:22
@waltghaupt

kein reines Pseudowissen

Der Schüler ist auf dem Schulweg versichert gegen Wegeunfälle.

Rauchen auf dem Schulweg hebt diese Versicherung nicht auf.

§ 10 Jugendschutzgesetz sagt dazu gar nichts.

FAil3D 
Beitragsersteller
 13.11.2010, 00:31
@Monty45

also was heist das jetzt für mich`? ich bin mit meiner mutter nach der busfahrt zur edeka gehfahren und nicht nachhause, also ich befand mich nicht auf dem schulweg

Aronphoenix  13.11.2010, 11:03
@Monty45

Im übrigen kann ein 16 jähriger nicht gegen §10 JuSchG verstoßen. Man sollte villt auch mal §28 lesen.

MrPomelo  13.11.2010, 19:08
@FAil3D

genau, weil zwischen deinem zuhause und der schule noch ein anderer zwischenhalt war. Und ab diesem zwischenhalt erst gilt die versicherung der schule. Wie das mit den generellen Jugendschutz aussieht wegen Rauchen weiß ich nicht, weil ich seit ein paar Jahre nichtmehr in Deutschland wohne, (inzwischen ist rauchen doch in manchen ländern erst ab 18 oder?) aber mir hat das damals so ein Bekannter von der Uni erklärt.

Wozu brauchst Du Verordnungen, oder Gesetze, höre einfach auf, mit diesen Scheiß, es schadet nur Deiner Gesundheit und Deinen Geldbeutel, ja und Deine Umwelt verpestest Du auch noch. Mache Dich lieber mal hierzu Gedanken.

FAil3D 
Beitragsersteller
 14.11.2010, 01:07

hmm, dank dir, ich hör sofort damit auf, danke dir das du mich darauf hingewiesen hast das es schädlich ist, umwelt verpesten? ich weiß du fährst ja nicht mit dem auto, bus oder bahn? du nimmst immer das fahrad ne, also erst ma über sich selbst nachdenken und dann blöde antworten schreiben, wie alt bist du 12?

schau ganz einfach mal in § 10 des Jugendschutzgesetzes nach und danach DARFST Du in der Öffentlichkeit nicht rauchen und bevor Du Sterne vergibst, mach Dich lieber da mal schlau. Dein Lehrer ist absolut im Recht und dazu bedarf es keiner Schulordnung.

Aronphoenix  13.11.2010, 11:04

Welche Ermächtigungsgrundlage hat der Lehrer denn für sein Verhalten? Er unterliegt wohl kaum dem OBG o.ä.

Monty45  13.11.2010, 00:26

Lt. § 10 Jugendschutzgesetz darf er sehrwohl in der Öffentlichkeit rauchen.

Es darf ihm nur nicht gestattet werden.

FAil3D 
Beitragsersteller
 13.11.2010, 00:00

hmmm? habe ich gefrag ob ich in der öffentlichkeit rauchen darf oder auf dem schulweg? oder ob das überhaupst zum schulweg zählt soweit ich weis ist unser rektor und der lehere der mich erwischt hat nicht vom ordnungsamt also kann es ihm auch egal sein? oder? der leher hat ausergalb der schulzeit keine erziehungspflicht!

ausserhalb des schulgeländes geht das die schule nix an, und da wo keine schilder sind unterwegs kannnst du rauchen,

Du kannst Widerspruch einlegen, mit der Begründung das es keine Sache ist die die Schule etwas angeheht. Fertig. Die Schule ist nur für das Zuständig was auf dem Schulgelände passiert, nicht für das was Ausserhalb geschieht, auch nicht im Sichtbereich.