Darf man in Bayern auf dem Schulweg rauchen?
Hey Ich bin 16 Jahre alt und Rauche. Ja ich weis Rauchen ist schädlich und Ja meine Eltern wissen es. Bin vor einer Woche nach der Schule auf dem Weg zur Bushaltestelle beim Rauchen erwischt worden und der Lehrer gab mir einen Verweis. Da nichts in der RSO steht wer in Bayern verantwortlich ist, für die aufsicht auf dem Schulweg oder ich es nicht gefunden habe werde ich daraus nicht schlauer. Bei uns in der Hausordnung steht zwar, Ich zitiere "7.1 Verboten sind: Rauchen, Alkohol und sonstige Drogen auf dem Schulgelände und im SIchtbereich der Schule" aber WTF? Soweit ich weiß sind die Eltern dafür verwantwortlich was auf Ich auf dem Schulweg mache und nicht die Schule und im Sichtbereich der Schule. Ne nicht wirklich weil wenn ich hinter nem Baum stehe, besser gesagt Wald, dann kan mich keiner von dem Schulgebäude aus sehen. Und so ist es nicht im Sichtbereich der Schule, meine Mutter hat zwar diese Hausordnung unterschrieben, aber es steht nichts in der RSO (Realschul Ordnung Bayern) das ich auf dem Schulweg nicht Rauchen darf. Ich weiß es ist nicht erlaubt, aber trotzdem kann ich irgendetwas gegen diesen Verweis tun? Wäre sehr dankbar wenn jemand von euch sich die mühe macht mir zu helfen oder sogar eine Textstelle aus der RSO sucht und mir bei meinem Problem weiterhelfen kann. Dankeschön schon einmal im Voraus.
7 Antworten
Nein! Sie haben kein recht dazu dich zu ermahnen und schon garnicht dich zu bestrafen. Innerhalb der Unterrichtszeiten ist die versicherung deiner Schule für dich verantwortlich und hat das rauchverbot durchzusetzen. Strenggesehen dürften lehrer im Lehrerzimmer/schulgelände auch nicht rauchen, aber die halten sich nicht dran. Bei mir kam die begründung, dass ich auf meinem Schulweg auch versichert seie, und es deswegen verboten ist. Das ist aber nur balb richtig, weil ein schulweg relativ ist. D.h. dass wenn die schule aus ist du für den weg versichert bist, den du brauchst um nach hause zu kommen. Weichst du aber von diesem weg ab (einkaufen gehen, freund besuchen usw) ist die schulversicherung nichtmehr haftbar und deine normale versicherung (barmer, aok, etc) springt für dich ein. Also auf den direkten weg darfst du nicht rauchen. Legst du unterwegs aber eine pause ein, dann kannst du den ort der pause als "ziel" nennen, danach ist also die schulversicherung nichtmehr haftbar. Bsp.: Morgens: Gehst von zuhause los und rauchst eine. Dann bis kurz vor der schule gehst zum bäcker rein und AB DANN erst befindest du dich auf dem schulweg, auch wenn er dan vl 20m lang ist. Nachmittags: Verlässt das Schulgelände, gehst über die straße und betrittst für ein paar sekunden ein schulfremdes privatgrundstück. Schon ist der "schulweg" zuende und du kannst dann ruhig eine rauchen.
kein reines Pseudowissen
Der Schüler ist auf dem Schulweg versichert gegen Wegeunfälle.
Rauchen auf dem Schulweg hebt diese Versicherung nicht auf.
§ 10 Jugendschutzgesetz sagt dazu gar nichts.
also was heist das jetzt für mich`? ich bin mit meiner mutter nach der busfahrt zur edeka gehfahren und nicht nachhause, also ich befand mich nicht auf dem schulweg
Im übrigen kann ein 16 jähriger nicht gegen §10 JuSchG verstoßen. Man sollte villt auch mal §28 lesen.
genau, weil zwischen deinem zuhause und der schule noch ein anderer zwischenhalt war. Und ab diesem zwischenhalt erst gilt die versicherung der schule. Wie das mit den generellen Jugendschutz aussieht wegen Rauchen weiß ich nicht, weil ich seit ein paar Jahre nichtmehr in Deutschland wohne, (inzwischen ist rauchen doch in manchen ländern erst ab 18 oder?) aber mir hat das damals so ein Bekannter von der Uni erklärt.
Wozu brauchst Du Verordnungen, oder Gesetze, höre einfach auf, mit diesen Scheiß, es schadet nur Deiner Gesundheit und Deinen Geldbeutel, ja und Deine Umwelt verpestest Du auch noch. Mache Dich lieber mal hierzu Gedanken.
hmm, dank dir, ich hör sofort damit auf, danke dir das du mich darauf hingewiesen hast das es schädlich ist, umwelt verpesten? ich weiß du fährst ja nicht mit dem auto, bus oder bahn? du nimmst immer das fahrad ne, also erst ma über sich selbst nachdenken und dann blöde antworten schreiben, wie alt bist du 12?
schau ganz einfach mal in § 10 des Jugendschutzgesetzes nach und danach DARFST Du in der Öffentlichkeit nicht rauchen und bevor Du Sterne vergibst, mach Dich lieber da mal schlau. Dein Lehrer ist absolut im Recht und dazu bedarf es keiner Schulordnung.
Welche Ermächtigungsgrundlage hat der Lehrer denn für sein Verhalten? Er unterliegt wohl kaum dem OBG o.ä.
Lt. § 10 Jugendschutzgesetz darf er sehrwohl in der Öffentlichkeit rauchen.
Es darf ihm nur nicht gestattet werden.
hmmm? habe ich gefrag ob ich in der öffentlichkeit rauchen darf oder auf dem schulweg? oder ob das überhaupst zum schulweg zählt soweit ich weis ist unser rektor und der lehere der mich erwischt hat nicht vom ordnungsamt also kann es ihm auch egal sein? oder? der leher hat ausergalb der schulzeit keine erziehungspflicht!
ausserhalb des schulgeländes geht das die schule nix an, und da wo keine schilder sind unterwegs kannnst du rauchen,
Du kannst Widerspruch einlegen, mit der Begründung das es keine Sache ist die die Schule etwas angeheht. Fertig. Die Schule ist nur für das Zuständig was auf dem Schulgelände passiert, nicht für das was Ausserhalb geschieht, auch nicht im Sichtbereich.
reines Pseudowissen ohne rechtliche Kenntnisseb des § 10 Jugendschutzgesetz.