Tadel für Rauchen außerhalb des Schulgeländes?
Meine Freundin wurde beim Rauchen erwischt und ist noch nicht 18, allerdings ist es uns gestattet das Schulgelände während der Pausen zu verlassen. Ihr Lehrer ist ihr gefolgt und hat ihr eine schriftliche Missbilligung erteilt. Kann er das einfach so machen? Schließlich war sie nicht im Schulgelände zu dem Zeitpunkt und hatte "Freizeit".
4 Antworten
Innerhalb der Schulzeiten, also auch in den Pausen, haben Lehrer eine Aufsichtspflicht und dieser ist er nachgekommen, indem er eine minderjährige Schülerin am Rauchen gehindert hat.
Jeder ü!8 hat das Recht eine/n minderjährigen RaucherIn zu tadeln, da ein Lehrer gegenüber einem Schüler ein gewisses Erziehungsrecht während der Schulzeit hat, ist das ganz normal.
Solange es in der Schulzeit geschehen ist, trägt die Schule zumindest eine teil Verantwortung. Außerdem sind Beamte (Lehrer sind meist verbeamtet) dazu angehalten Straftaten nachzugehen, auch wenn diese nicht direkt in ihren Zuständigkeitsbereich liegen. Es kann also durchaus sein, wenn du in der Freizeit jemanden verprügelst, dass du auch in der Schule Auswirkungen und eine Bestrafung zu spüren bekommst.
Long Story Short: Ja, darf er.
Minderjährigen ist das Rauchen in der Öffentlichkeit untersagt.
Woher nimmst Du diese, falsche, Weisheit?
Hab im laufe meines Studiums an mehreren Seminare für Lehrer teilgenommen. (Will selber kein Lehrer werden, hatte andere Gründe dort zu sein) Und dort haben wir uns auch mit solchen Sachen beschäftigt.
Aber sicher nicht daß es eine Straftat ist wenn jemand der unter 18 ist auf der Straße raucht. Wenn doch war die Seminarleitung unqualifiziert, denn es zählt einzig das was im § 10 Jugendschutzgesetz steht.
Dachte du beziehst dich auf den Lehrer müssen was machen kram.
§ 10 Jugendschutzgesetz
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
Kann man sich jetzt bestimmt streiten, aber in den Moment wo ich nichts mache gestatte ich dir zu rauchen.
Es bezog sich auf diese Formulierung in Deiner Antwort:
Außerdem sind Beamte (Lehrer sind meist verbeamtet) dazu angehalten Straftaten nachzugehen
Du mußt mir dazu auch nicht den § 10 JuSchG hier reikopieren, ich kenne ihn und weiß was drin steht und vor allem was nicht drinsteht.
Du hast von einer Straftat der Schülerin geschrieben, die keine ist. Straftat ohnehin nicht, wenn dann höchsten eine Ordnungswidrigkeit.
Zudem sind Beamte genauso wenig verpflichtet Straftaten nachzugehen wie jeder Normalbürger auch, sofern sie nicht Polizist oder Staatsanwalt sind.
Schulzeit ist Missbilligungszeit.....
Das macht eure Versicherung mit?
Unter 18 das Schulgelände zu verlassen, war so ziemlich das Schlimmste, was du bei uns tun konntest...
Dass er es darf ist korrekt, aber welche Straftat siehst du hier, die der "Beamte" verfolgen soll?