Was darf die Schule bei einer Sprachaufnahme machen, die ich im Unterricht aufgenommen habe?
Hallo, ich habe folgende Frage: in unserem Englisch Unterricht wollte ich eine Sprachaufnahme machen um meiner Mutter zu zeigen wie laut es in unserer Klasse ist. Dabei habe ich nicht beabsichtigt diese irgendwem zu zeigen oder davon zu erzählen. Dann aber entpuppte sich diese Englisch Stunde als besonders lustig denn die neue besagte Englischlehrerin machte ironische Witze über einen Schüler. Natürlich meinte sie dies nicht ernst und das war auch jedem bewusst. Als ich zu Hause war schnitt ich die einstündige Aufnahme zusammen zu 10 Sekunden, auf denen eine besonders lustige Aussage der Lehrerin zu hören war. Ich schickte sie den zwei Beteiligten die auf dieser Aufnahme zu hören waren. Einer davon hat sich angegriffen gefühlt und erzählte meiner Klassenlehrerin davon. Dieser wurde mich mehrmals aus dem Unterricht geholt und mir befohlen die Aufnahme per E-Mail zu schicken. Ich musste zum Direktor und mich in zwei Unterrichtsstunden vor der ganzen Klasse und rechtfertigen. Mir wurde mit einer Anzeige und einem Schulverweis gedroht. Und dass ich mich vor dem gesamten Lehrerkollegium meine Klasse verantworten muss. Jetzt die Frage ist das wirklich erlaubt und wie weit dürfen die Lehrer gehen. Am Schluss ist es vielleicht noch wichtig zu wissen dass ich eine sehr gute Schülerin bin, zwei Jahre lang Klassensprecherin war und das beste Zeugnis der Stufe habe. Kann man da nicht ein wenig Empathie und Einfühlungsvermögen zeigen? Muss man gleich das ganze Geschütz auffahren und mir Angst machen? Außerdem habe ich mich von Anfang an dafür verantwortet und bin mir meiner Schuld bewusst und weißt das ganz allein ich daran schuld bin. Das habe ich jedem Lehrer gesagt und mich mehrmals bei allen Beteiligten entschuldigt. Vielen Dank für die Antworten schon im Voraus. Und bitte keine Belehrungen über mein Fehlverhalten das ist mir sehr wohl bewusst. P.S.: Natürlich ist die Aufnahme jetzt gelöscht.
3 Antworten
Hallo emmusus
Du hast nichts per Gesetz verbotenes gemacht, da du keine Einzelpersonen aufgenommen hast sondern ein große Gruppe von Menschen, hier greifen meines wissens nach die gleichen Regelungen die auch bei der Panoramafreiheit greifen.
Zudem hast es nicht öffentlich verbreitet sondern nur an Personen geschickt die mit der Aufnahme selbst in Beziehung stehen, damit sollte selbst wenn diese Regelungen nicht greifen würde eine Anzeige ausgeschlossen sein.
Da du das nicht mit der Intention anderen zu schaden sondern nur mit der Intention deiner Mutter die Lautstärke in deiner Klasse zu zeigen gemacht hast und in dem Moment nicht davon ausgeganen bist, dass es so unschöne Folgen hat, finde ich das Verhalten deines Rektors maßlos überzogen und eine mehr oder weniger unbedarfte Aktion wie diese wäre bei weitem kein Grund für einen Schulverweis, aufgrund der fehlenden schädlichen Absichten deinerseits wäre noch nichtmals eine Suspendierung wäre hier verhältnismäßig.
Wenn deine Schule weiterhin mit überzogenen Sanktionen glätzt, denk daran, du hast immer die Möglichkeit eine Sanktion durch das Schulamt überprüfen zu lassen.
LG
Darkmalvet
Ich hatte mich auf andere Paragraphen berufen da man den Unterricht einer öffentlichen Schule als öffentlich ansehen könnte.
Dann würden dieselben oben erwähnten Gesetze greifen die auch bei Bildern greifen.
Aber selbst wenn, sie hat es nicht aus böswiller Absicht sondern aus unbedarfter Unwissenheit getan, als Kind oder Jugendliche macht man nunmal Fehler da braucht es keine juristische Keule, sondern Aufklärung ich bitte dich, man muss doch nicht ein Anti Spionage Gesetz aus dem kalten Krieg auf unbedarfte Jugendliche anwenden, die Schule ist ein geschützter Rahmen in dem die Schüler auf das Leben vorbereitet werden sollen und nicht abgeurteilt werden sollen.
da man den Unterricht einer öffentlichen Schule als öffentlich ansehen könnte.
An eurer Schule konnte sich also jeder x-Beliebige in irgendeinen Unterricht setzen und zuhören?
Die Schule ist öffentlich. Der Unterricht nicht, da dieser erst nach Anmeldung, Zulassung und Klasseneinteilung besucht werden kann. Es liegt also ein abgegrenzter Personenkreis vor, was genau das Gegenteil von "öffentlich" ist.
An eurer Schule konnte sich also jeder x-Beliebige in irgendeinen Unterricht setzen und zuhören?
Ich bin schon längst an keiner Schule mehr.
Daher ja auch die Vergangenheitsform. Irgendwann wirst Du ja mal in der Schule gewesen sein.
Du hättest eine Aufnahmegenehmigung der Schule gebraucht. Auch wenn einige die Meinung sind der Unterricht sei keine öffentliche , es kann sich auch kein x-Beliebiger zu euch in den Schulraum setzen. und gerade das auseinanderschneiden der Aufnahmen zeugen doch von Kriminalistisches Denken.
Ich hoffe das für dich alles gut ausgeht, und du mit der Entschuldigung glück hast.
Mit Gruß aus dem Oldenburger Münsterland
Bley 1914
Schau Dir mal den § 201 StGB an. Der Unterricht ist keine öffentliche Veranstaltung.
Ich bitte dich, man muss doch kein Gesetz welches im kalten Krieg als Anti Spionagesetz geschaffen wurde auf die unbedarfte Aktion einer Jugendlichen anwenden.
Ob Unterricht einer öffentlichen Schule nicht doch öffentlich ist bleibt zu diskutieren, immerhin wird er durch eine öffentliche Einrichtung ausgeführt.
Trotzdem ist der Unterricht nichtöffentlich.
"Öffentlich" würde bedeuten, dass sich der Unterricht an einen nicht abgegrenzten Personenkreis richtet, dass also jedermann daran teilnehmen könnte.
Dies ist nicht der Fall.
Trotzdem ist die Schule ein geschützter Rahmen zur Vorbereitung aufs Leben bei dem nicht sofort wegen jeder unbedarften Kleinigkeit die Justiz eingeschaltet werden kann, anders sähe es sicherlich aus wenn böswillige Absichten wie Cybermobbing vorlägen aber so wie der Fall oben geschildert ist würde es zu keiner Verhandlung kommen, das würde sofort eingestellt.
Der § 201 StGB enthält nichts von alldem, was Du hier als "strafausschließend" anführst.