Grundschulkinder alleine im Klassenzimmer gelassen?
Hallo zusammen,
aufgrund der tollen neuen Maskenpflicht in den Grundschulen müssen nun ja alle kleinen gefährlichen ansteckenden Kinder die Maske im Unterricht tragen. Zwei Schülerinnen der 2&3 Klasse haben aufgrund eines ärztlichen Attests keine Maske getragen und wurden deshalb von ihren Lehrern nach Absprache mit dem Schulleiter verpflichtet in den Pausen alleine ohne Lehrkraft oder Aufsicht in ihren Klassenzimmern zu bleiben. Auf dem Pausenhof, trugen jedoch unzählige Kinder keine Maske da, laut Aussage des Schulleiters die Abstandsregeln ja eingehalten werden können. Da durften die zwei Schülerinnen jedoch nicht hin wie gesagt, sondern mussten alleine bleiben. Ist das rechtlich gesehen überhaupt zulässig? Wenn nicht, bei welchen Gesetzestexten und Absätzen kann man das nachlesen? Und findet ihr so etwas überhaupt korrekt, solche diskriminierenden Maßnahmen vor allem bei kleinen Kindern?
LG
8 Stimmen
4 Antworten
Rechtlich gesehen, darf man Grundschulkinder für einige Zeit tatsächlich alleine lassen, mit 6,7,8,9 Jahren sind sie nicht mehr so klein, dass es von den Lehrern eine grobe Aufsichtspflichtverletzung wäre, schließlich dürfen die Kinder ja auch ihren Schulweg alleine bewältigen, was mehr Anforderungen an sie stellt, als alleine im Klassenzimmer zu bleiben.
Allerdings hätte ich diese Schüler auf den Pausenhof gelassen, wo die Abstandsregelungen eingehalten werden können, es sei denn, sie gehören zu einer Risikogruppe.
Man hätte eine Lehrkraft als Aufsicht im Flur abstellen müssen. Ansonsten sind das nun mal Vorgaben, an die sich alle halten müssen.
In welchem Bundesland müssen denn Grundschulkinder Masken tragen?
Schleswig-Holstein. Ob das nun Bundesweit ausgerufen wurde oder die Schule sich selbst ihre Regeln nach Lust und Laune entwirft weiß ich nicht. Wie auch schon weiter unten kommentiert, geht es mir nun um die rechtliche Seite, ob das Verhalten der Lehrer nun laut Gesetz legitim war oder nicht.
Auch eine gute Frage.
Sehr suggestiv geschrieben, du willst ja was ganz Bestimmtes hören.
Natürlich habe ich meine Meinung so wie du wahrscheinlich deine hast, und ich heiße dies (die oben umschriebene Situation) nicht gut. Allerdings geht es mir jetzt darum, ob das rechtlich zulässig ist oder nicht.