Was darf der Gerichtsvollzieher pfänden?Wenn ich harzt4 bin

10 Antworten

Was du da schilderst, kann dir der GV nicht wegpfänden. Theoretisch kann eine Tauschpfändung vorgenommen werden. Der Plasma kommt weg und du bekommst ein gebrauchtes Fernsehgerät für 50 Euro. Praktisch macht der GV davon nur selten Gebrauch. Die Besitztümer deines Freunsdes können natürlich nicht gepfändet werden. Er muss jedoch beweisen können, dass es ihm gehört.

mache dir keine Gedanken, so was du aufzählst wirst du auch nachdem Abzug des Gerichtsvollziehers weiter nutzen dürfen.

Bzgl. deines TV-Zweitgerätes könntest du vorsorglich dir von deinem Bekannten einen kleinen Beleg ausstellen lassen, dass es sich um eine Leihgabe handelt. Man weis ja nie, was bei dir für ein Gerichtsvollzieher auftaucht. Falls er anfangen sollte, irgendwas zu labbern, dann Beleg zeigen und Diskussion beenden.

Möglicherweise wird er - da nichts zu holen ist- dir die Eidesstattliche Versicherung abnehmen. Zeige ihm dein Leistungsbescheid aber nicht deine Geldbörse. Wenn er nach Bargeld nachfragt, hast du nichts und wartest auf den Monatsersten.

Auf jeden Fall soltest du aber in nächster Zeit dein Bankkonto auf ein P-Konto umstellen lassen, denn wenn der Gläubiger hier beim Zwangsvollstreckungsversuch schon leer ausgeht, wird er evtl. als nächstes eine Kontopfändung anbringen.

1XxSteffxX2 
Beitragsersteller
 15.08.2012, 17:35

Auch wenn ich hartz4 Empfänger bin also wenn s hoch kommt bekomme ich vom Amt 120€+186€ Kindergeld davon geht anteilig nen Betrag Miete ab und andere Rechnungen absondern ich gut bin habe ich 100€ im Monat zum leben

helmutgerke  15.08.2012, 18:19
@1XxSteffxX2

ich kann deine Rechnung nicht nachvollziehen, aber dir muss als Hilfe zum Lebensunterhalt als Alleinstehender 374€ monatlich verbleiben.

Wenn Rechnungen belegen, das Dinge nicht dein Eigentum sind, sind sie nicht pfändbar.

Nen Fernseher darfst du auf alle Fälle behalten behalten.

Sonst wird geschaut, ob mit Dingen wie Schmuck etc. noch Geld zu erzielen wäre, um so die

Schuld begleichen zu können.

1XxSteffxX2 
Beitragsersteller
 15.08.2012, 16:50

Ich habe noch im Schlafzimmer einen röhrenfernseher der dazu gedachtbisbfalls der jenige der mir den Plasma gegeben hat ihn wieder haben will wieder in Einsatz kommen kann.... Dieser röhrenfernseher is alles Dings schon ca10 Jahre alt

BarSan  15.08.2012, 16:55
@1XxSteffxX2

zwei Fernseher ist einer zuviel. Du brauchst keine zwei - daher könnte eventuell das Plasma Geräte gepfändet werden.

1XxSteffxX2 
Beitragsersteller
 15.08.2012, 17:05
@BarSan

Das habe ich geschenkt bekommen also in dem Sinne nicht meins weil es kann ja sein das der jenige denn wieder haben will

Gerberecht  16.08.2012, 02:08
@1XxSteffxX2

Nee, eine Schenkung ist eine Schenkung, die kann man i.d.R. nicht einfach rückgängig machen und Sachen zurück verlangen. Es gilt als dein Gerät. Entsorge doch einfach die Altlast Röhrenfernseher.

Also was du nicht benötigst.

TV-Gerät darfst du allerdings behalten - aber nur wenn es sich um ein normales Standartmodell handelt und nicht um eine risiges super Modell.

PC darfst du auch behalten - bei der selben Bedingung wie oben.

Wenn das IPad und das Tablet nicht dir gehören darf es nicht gepfändet werden.

Er darf alles Pfänden was bei einem Verkauf einen guten Preis erzielen könnte und was nicht zwingend für deinen Alltag notwenig ist. Er darf also nicht deinen Kühlschrank oder den Herd mitnehmen. Den TV oder eine Konsole jedoch schon. Diese Dinge müssen jedoch dein Eigentum sein. Fremdes Eigentum darf er nciht pfänden, auch wenn es in deinem Besitz ist.

xXSoDeliciousXx  15.08.2012, 16:45

Genau so ist es. :)

TheHeckler  15.08.2012, 16:50
@xXSoDeliciousXx

Naja, "einfache Fernsehgeräte" gelten als unpfändbar aber wer legt hier fest was ein "einfaches" TV Gerät is? Ich denke mal, im Zweifel für den Schuldner.

BarSan  15.08.2012, 16:56
@TheHeckler

Wenn das TV Gerät gepfändet wird, wire es durch ein kleines günstiges Modell ersetzt. (Das ist aber nur sehr sehr selten der Fall)

BarSan  15.08.2012, 16:44

Ein TV-Gerät darf nicht gepfändet werden! Es muss der Person möglich sein sich Informationen einzuholen.
Ein Vertrag für Privat-Fernsehen kann allerdings gekündigt werden.

DerHans  15.08.2012, 17:56
@BarSan

Der GV kann aber durchaus einen Plasma-Fernseher gegen ein Schwarz-Weiß Gerät tauschen. Damit kommen die Informationen genau so ins Haus.

helmutgerke  15.08.2012, 18:22
@DerHans

der Hans mal wieder mit den extremen Eventualitäten -LOL