Was darf der Gerichtsvollzieher pfänden?Wenn ich harzt4 bin
Hallo Leute Ich bin hartz4 Empfänger und habe leider aus einen Unwissen erraus Schulden bei der GEZ.
Nun wurde angedroht es komme der gz,und meine frage ist was darf der gute Mann alles pfänden? Ich habe eine ganz normale Einrichtung die zum wohnen ausreicht,einen fernseher(plasma ) der schon ein paar Jahre auf dem Buckel hat denn ich von meinem Schwager geschenkt bekommen habe ,einen alten Computer der zum bewerbungschreibennund Internet nur dienst(zulangsam) Nun ist zur zeit mein Freund bei mir und der hat sich vor kurzem ein iPad 3 und ein tabled gekauft (diese wie gesagt gehören nicht mir.darf der gz das einziehen ? Oder reicht es wenn ich die Rechnungen von beiden Geräten Zuhause habe und da ersichtlich ist das diese Geräte jemand anderen gehören ?
10 Antworten
Was du da schilderst, kann dir der GV nicht wegpfänden. Theoretisch kann eine Tauschpfändung vorgenommen werden. Der Plasma kommt weg und du bekommst ein gebrauchtes Fernsehgerät für 50 Euro. Praktisch macht der GV davon nur selten Gebrauch. Die Besitztümer deines Freunsdes können natürlich nicht gepfändet werden. Er muss jedoch beweisen können, dass es ihm gehört.
mache dir keine Gedanken, so was du aufzählst wirst du auch nachdem Abzug des Gerichtsvollziehers weiter nutzen dürfen.
Bzgl. deines TV-Zweitgerätes könntest du vorsorglich dir von deinem Bekannten einen kleinen Beleg ausstellen lassen, dass es sich um eine Leihgabe handelt. Man weis ja nie, was bei dir für ein Gerichtsvollzieher auftaucht. Falls er anfangen sollte, irgendwas zu labbern, dann Beleg zeigen und Diskussion beenden.
Möglicherweise wird er - da nichts zu holen ist- dir die Eidesstattliche Versicherung abnehmen. Zeige ihm dein Leistungsbescheid aber nicht deine Geldbörse. Wenn er nach Bargeld nachfragt, hast du nichts und wartest auf den Monatsersten.
Auf jeden Fall soltest du aber in nächster Zeit dein Bankkonto auf ein P-Konto umstellen lassen, denn wenn der Gläubiger hier beim Zwangsvollstreckungsversuch schon leer ausgeht, wird er evtl. als nächstes eine Kontopfändung anbringen.
ich kann deine Rechnung nicht nachvollziehen, aber dir muss als Hilfe zum Lebensunterhalt als Alleinstehender 374€ monatlich verbleiben.
Wenn Rechnungen belegen, das Dinge nicht dein Eigentum sind, sind sie nicht pfändbar.
Nen Fernseher darfst du auf alle Fälle behalten behalten.
Sonst wird geschaut, ob mit Dingen wie Schmuck etc. noch Geld zu erzielen wäre, um so die
Schuld begleichen zu können.
Ich habe noch im Schlafzimmer einen röhrenfernseher der dazu gedachtbisbfalls der jenige der mir den Plasma gegeben hat ihn wieder haben will wieder in Einsatz kommen kann.... Dieser röhrenfernseher is alles Dings schon ca10 Jahre alt
zwei Fernseher ist einer zuviel. Du brauchst keine zwei - daher könnte eventuell das Plasma Geräte gepfändet werden.
Das habe ich geschenkt bekommen also in dem Sinne nicht meins weil es kann ja sein das der jenige denn wieder haben will
Nee, eine Schenkung ist eine Schenkung, die kann man i.d.R. nicht einfach rückgängig machen und Sachen zurück verlangen. Es gilt als dein Gerät. Entsorge doch einfach die Altlast Röhrenfernseher.
Also was du nicht benötigst.
TV-Gerät darfst du allerdings behalten - aber nur wenn es sich um ein normales Standartmodell handelt und nicht um eine risiges super Modell.
PC darfst du auch behalten - bei der selben Bedingung wie oben.
Wenn das IPad und das Tablet nicht dir gehören darf es nicht gepfändet werden.
Er darf alles Pfänden was bei einem Verkauf einen guten Preis erzielen könnte und was nicht zwingend für deinen Alltag notwenig ist. Er darf also nicht deinen Kühlschrank oder den Herd mitnehmen. Den TV oder eine Konsole jedoch schon. Diese Dinge müssen jedoch dein Eigentum sein. Fremdes Eigentum darf er nciht pfänden, auch wenn es in deinem Besitz ist.
Genau so ist es. :)
Naja, "einfache Fernsehgeräte" gelten als unpfändbar aber wer legt hier fest was ein "einfaches" TV Gerät is? Ich denke mal, im Zweifel für den Schuldner.
Wenn das TV Gerät gepfändet wird, wire es durch ein kleines günstiges Modell ersetzt. (Das ist aber nur sehr sehr selten der Fall)
Ein TV-Gerät darf nicht gepfändet werden! Es muss der Person möglich sein sich Informationen einzuholen.
Ein Vertrag für Privat-Fernsehen kann allerdings gekündigt werden.
Auch wenn ich hartz4 Empfänger bin also wenn s hoch kommt bekomme ich vom Amt 120€+186€ Kindergeld davon geht anteilig nen Betrag Miete ab und andere Rechnungen absondern ich gut bin habe ich 100€ im Monat zum leben