Was bringt eine Straf-Anzeige wegen Nichtbezahlung eines Gekauften Ebay-Artikels?
Ich habe etwas verkauft aber noch kein Geld erhalten. Ich habe den Artikel auch noch nicht verschickt. Nichtsdestotrotz möchte ich ein Exempel statuieren und den Käufer anzeigen.
Ist er dann aufgrund meiner Anzeige vorbestraft? Kommen weitere Kosten auf mich / Ihn zu?
Danke fürs Antworten
9 Antworten
Hallo, eine Strafanzeige kannst du leider nicht stellen, da keine Starftat vorliegt. Wenn du die Ware nicht verschickt hast, dann kommt auch kein Geschäft zustande, und somit hast du auch keinerlei Ansprüche, (die du übrigens nur in einem zivilen Verfahren anstreben kannst - weil es sich dabei nur um Entschädigungen, bzw. um Geld handelt. Diese werden im BGB geregelt, da beide Parteien gleichberechtigt sind. In einem Starfverfahren ist der Staat, also die Judikative und Executive Gewalt, dem Bürger übergeordnet, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten). Das Einzige, was du tun kannst, ist diese Person bei E-Bay zu melden - mehr nicht. Gruß, Pat.
Ein Kaufvertrag ist zu Stande gekommen und damit auch die gegenseitigen Ansprüche.
Passiert nix. Wenn es nicht massenhaft passiert ist...selbst dann muss ihm Vorsatz belegt werden. Es kann auch durch andere Umstände dazu gekommen sein, dass er das Geschäft nicht mehr abschliessen konnte. Aber bringen tut die Anzeige als solche nichts.
Nichts. Das ist Zivilrecht. Vor Gericht bekäme man wahrscheinlich Recht.
Auch als Käufer. Das Fahrradsattel-Urteil hat einen Anbieter von zwei gebrauchten Satteln für zusammen evtl. 8 Euro über 1000 Euro gekostet.
Er wollte die Abholung verweigern, hat es an jemand Anderen verkauft, wurde verklagt, und musste dann den Ladenpreis von zwei Satteln (Schadenersatz), Gerichtskosten und Anwaltskosten bezahlen.
Ich bin kein Rechtsbeistand, aber eine Anzeige wegen "Nichtzahlung" kannste so nicht machen. Der Weg ist: 1. Mahnbescheid... wenn der nicht widersprochen wird 2. Zahlungsbefehl... wenn der nicht widersprochen wird kommt es zur Gerichtsverhandlung. Du zahlst bis dahin erst mal alles, auch deinen Rechtsbeistand. Nur wenn dann beim Gegner "etwas zu holen ist" wird dir der Kaufpreis und deine Kosten erstattet.
Es ist aber zumindest bis heute fraglich ob du auch Recht hast, denn ich nehme an du hast noch nicht geliefert? Und willst du den Artikel solange reservieren bis all das entschieden ist?
du kannst das versuchen, aber es wird nicht zum Erfolg führen, da du ja die Ware nicht verschickt hast, melde es ebay (über Problem klären)und der Käufer wird verwarnt und evtl. dann auch gesperrt und du bekommst deine Verkaufsgebühren zurück. Und...sperr den Käufer in deiner Käuferverwaltung für die Zukunft. LG!