Ist es eine Beleidigung die Höflichkeitsanreden bei einem Brief wegzulassen?
Wenn man bei einem Brief an die Behörden jemanden nicht mit
Sehr geehrter Herr/Frau anredet sondern nur Herr/Frau schreibt .. und nicht mit "mit freundlichen Grüßen unterschreibt", ist das dann eine Beleidigung? Hab gehört das soll eine sein!!
14 Antworten
Bei Briefen an amtliche Stellen oder z. B. den Vermieter sollte man die offizielle Anrede- und Schlussform verwenden, auch wenn man dabei mit den Zähnen knirscht.
Ich habe nur einmal in meiner soundsovielten Mahnung, eine Rechnung endlich zu begleichen, am Schluss geschrieben "mit unfreundlichen Grüßen".
Das hat die Zahlung deutlich beschleunigt, aber das Gesprächsklima danach auch stark abgekühlt.
Das kommt wohl sehr auf den jeweiligen Empfänger des Briefes an, wie er es auffasst.
Natürlich auch auf den Ihnhalt des Briefes. Wenn der dann schon deftig genug ist, dann interessieren Anrede uns Schlussformel auch nicht mehr. ;-P
Als ich einmal einen Beschwerdebrief mit
'mit mehr oder weniger freundlichen Grüßen'
abgeschlossen habe kam als Antwort dann
'Mehr oder weniger freundlicher Herr ...' ;-D
Da hatte der Enpfänger trotz des unerfreulichen Themas noch etwas Humor bewiesen.
Wie der name schon sagt. Lässt man die Höflichkeit weg, ist es unhöflich.
Solche Briefe verfasse ich nur, wenn ich richtig sauer bin, weil irgend etwas schief gelaufen ist. Also, wenn es ein ganz normaler Brief werden soll, dann sei lieber höflich und schreib "sehr geehrte ..." und "mit freundlichen Grüßen" oder "Liebe Grüße"
Man sollte zumindest "Guten Tag, Herr / Frau ..." schreiben, niemals nur den Namen.
Das klingt sonst, als würdest du denjenigen ermahnen.