Was bedeutet „regelmäßiger Besuch des Unterrichts“?
Hi,
ich gehe in Sachsen zur Schule und in unserem Gesetzestext steht, dass sich „die Schulpflicht […] auf den regelmäßigen Besuch des Unterrichts und […] [erstreckt]“. (§ 26 Absatz 2 SächsSchulG)
Meine Frage ist jetzt, was in dem Fall „regelmäßig“ bedeutet.
Einerseits könnte täglich gemeint sein, aber warum dann das nicht einfach hinschreiben. Oder wird damit offen gelassen, was jeder als angemessen „regelmäßig“ hält?
(Ich habe schon nach Gerichtsurteilen gesucht, bin aber nicht fündig geworden.
Deswegen hoffe ich, dass sich hier vllt jemand findet, der sich damit auskennt und mir die Frage möglichst sachlich (und mit Beweisen) beantworten könnte.)
Danke im Voraus!
4 Antworten
Vorsicht unbestimmter Rechtsbegriff! Kein ausgebildeter Jurist wird sich auf eine Definition so einer unklaren Formulierung in einem Gesetzestext festlegen. Die erste Ansprechadresse ist hier das Kultusministerium des Bundeslandes, das dieses Schulgesetz beschlossen hat, die müssen zuerst einmal erklären was sie damit gemeint haben, bevor es überhaupt jemand verstehen kann.
Genau das meinte ich, Anfrage ans Ministerium direkt, da ja wie gesagt die Formulierung einen "Unbestimmten Rechtsbegriff" beinhaltet.
Regelmäßig würde ich in diesem Zusammenhang nicht mit "täglich" übersetzen, sondern "gemäß den geltenden Regeln". Diese Regeln werden dir mit dem Stundenplan bekannt gegeben, dazu gibt es dann natürlich die Feiertage und Ferientage.
Wenn du nicht zur Schule erscheinst, benötigst du eine Entschuldigung: das kann eine belegte Krankheit oder ein anderer akzeptierter Grund sein sein.
Einerseits könnte täglich gemeint sein, aber warum dann das nicht einfach hinschreiben
Der Teil ist einfach: Das Gesetz ist schulformübergreifend, es sind auch Schulformen enthalten, bei denen kein täglicher Unterricht stattfindet. In der Berufsschule bspw. hast Du normalerweise nur einen oder zwei Tage pro Woche Schule oder ein Blocksystem.
Stimmt…Danke.
Und hast du sonst noch Ideen, wie ich herausfinden könnte was damit gemeint ist?
Nur eine Interpretation: Regelmäßig = "wenn Unterricht stattfindet und keine gewichtigen Gründe wie bspw. Krankheit dagegen sprechen". Zumindest können bereits bei einmaligem "blaumachen" Ordnungsmaßnahmen eingeleitet werden.
Okay vielen Dank!
Ich habe von Lehrern mitbekommen, dass mehr als ungefähr 1 Woche schwänzen zu Bußgeldern führt. Somit ist der tägliche Unterrichtsbesuch wahrscheinlich nicht damit gemeint.
Ok, Danke für deine Antwort!
Ich hab das gesamte achte Schuljahr ausgelassen - da kam nichts
Vielleicht warst du schon 18 oder lebst in einem anderen Land, wo die Regeln anders sind? In NRW ist es zumindest so, wie ich es beschrieben habe.
Danke für deine Antwort!
Ja genau das ist mein Problem. Mir ist klar, dass sich kaum eine:r dazu positionieren wird, wie das gemeint ist. Ich habe eher gehofft das jemand zufällig Gerichtsurteile kennt oder weiß wie man schnell so welche finden kann. Oder vllt tummelt sich hier ja auch zufällig jemand rum, der an dem Text mitgewirkt hat…
Hast du eine Idee, wo ich so eine Erklärung des Ministeriums finden kann? Einfach auf deren Internetseite?