Was bedeutet es, wenn eine Person einen gesetzlichen Betreuer bekommt? Heißt das, dass sie dann einen Vormund hat?
Es geht um meinen Freund, Der mir erzählt hat, dass er einen gesetzlichen Betreuer bekommen soll. Dieser darf wohl in seinem Namen unterschreiben oder bei den Unterschriften helfen. Andere Befugnisse Hat er wohl nicht. Mein Freund darf dies wohl angeblich auch jederzeit wieder zurückziehen. Mein Freund ist blind und deswegen auf die Hilfe seiner Eltern angewiesen. Der Vater soll der gesetzliche Betreuer werden. Aber ich mache mir jetzt ein bisschen Sorgen um meinen Freund, da ich vermute, dass die Eltern nichts Gutes im Schilde führen und ihn bloß ausnutzen wollen. Zuzutrauen wäre es denen. Stimmt es, was mein Freund sagt? Er behauptet nämlich, dass er nicht dadurch entmündigt wurde. Ich vermute aber, dass die Eltern ihn falsch informiert haben. Bitte antwortet nur, wenn ihr euch mit dem Thema auch wirklich auskennt! Für hilfreiche Antworten bedanke ich mich im Voraus!
4 Antworten
ein Betreuer ist kein Vormund. Nur ein Vormund könnte gegen den Willen deines Freundes handeln. Ein Betreuer ist zum Helfen da.
Ein Betreuer kann in den ihm übertragenen Bereichen selbstständig agieren. Er muss zwar dem Betreuungsgericht gegenüber Rechenschaft ablegen, nicht aber dem Betreuten.
Der gesetzliche Betreuer war früher der Vormund.
Nun heißt es Pflegschaft, nach dem Betreuungsgesetz (früher Entmündigung).
Wenn Dein Freund noch minderjährig ist, dann gäbe es noch die Vormundschaft.
Danke für die Ergänzung und Richtigstellung.
Eine Entmündigung kennt das deutsche Recht nicht mehr
Nein, er ist volljährig. Also heißt das jetzt, dass er nicht entmündigt wurde?
Das nennt sich nun Vermögenspflegschaft. Er kann keine Käufe mehr ohne Genehmigung machen.
Das kommt darauf an, in welchen Bereichen der Betreuer eingesetzt wird. Es gibt da verschiedene (Aufenthaltsort, Finanzen ...) .Ansonsten ist ein Betreuer, anders Minerva78 das darstellt, nichts anderes als ein Vormund unter anderer Bezeichnung.
Der Betreute kann zwar beim Betreuungsgericht die Prüfung und Aufhebung der Betreuung beantragen, aber das nur, wenn sich eine Änderung seines Zustandes ergibt. Das ist bei einem Blinden wohl eher nicht der Fall.
Minderjährige bekommen einen Vormund, Volljährige einen gesetzlichen Betreuer
Ein Betreuer wird bestellt, wenn der Betroffene seine Angelegenheiten in bestimmten Bereichen nicht alleine regeln kann (aus gesundheitlichen Gründen)
Das ist nicht richtig. Wenn nur eine Betreuung eingerichtet wird, so kann der Betroffene trotzdem weiter selber Rechtsgeschäfte abschließen. Anders ist dies nur, wenn gleichzeitig ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet wird