Kredit trotz Vormund!
Guten Tag liebe Community,
ich hätte eine etwas kompliziere Frage. Ein Freund von mir ging es in den letzten Jahren sehr schlecht, er musste ein paar mal in die Klinische Psychatrie. Daher hat er nun einen gesetzlichen Vormund, der Aufgaben für Ihn erledigt. Er ist derzeit Arbeitslos!
Seit einiger Zeit wirkt er etwas fröhler und Lebensfroher, ich freue mich für ihn habe dann gefragt woher diese Euphorie kommt. Er sagte das er eine Pesperktive sieht und gerne eine Ausbildung machen möchte die etwas kostet, er bräuchte auch einen Führerschein dazu. Das hat er dann alles erzählt letztendlich hat er gesagt das er vor hat einen Kredit aufzunhemen, in höhe von 3000-5000 Euro sagte er. Ich glaube aber nicht das er sich das leisten kann und nun ist meine Frage was soll ich den Tun soll ich ihn das abraten und den blöden spielen? Was ich noch wissen möchte was passiert wenn er diesen Kredit nicht mehr begleichen kann? Er hat ja einen gesetzlichen Betreuer wird der Vertrag dan aufgelöst? Was passiert dann mit den Kosten?
Danke für eure Antworten.
7 Antworten
ich glaube nicht, dass er einen Kredit bekommen wird... Erst recht nicht in dieser Höhe...
Das habe ich zuerst auch gedacht das die ja irgendwelche Sicherheiten wollen, verständlich. Leider sieht die Realität etwas anders aus es gibt Sogenannte Arbeitslosen Kredite! Ich glaube er erzählt ihn nichts davon und frage mich gerade ob ich seinen Betreuer davon unterrichten sollte, dadruch gefährde ich massiv die Freundschaft. Langsam weiß ich nicht weiter ich habe ihn davon abgeraten und er sagte das das schon scheif gehen wird :S
Er selbst kann gar keinen Kredit aufnehmen , da er bestimmt nicht Geschäftsfähig ist , müsste dies sein Betreuer machen, und der wird dies bestimmt nicht tun. Sollte eine Bank-oder Sparkasse ihm eine Gewähren ,wissentlich das dieser ihn nicht zurückzahlen kann ,so bleibt sie darauf sitzen ,
Der Vertrag braucht nicht erst aufgelöst zu werden -da er erst gar nicht zustande kommen wird
Wenn er unter Betreuung steht, kann er grundsätzlich keine Verträge ohne Zustimmung des Betreuers abschliessen.
Den Kredit kann er nur aufnehmen wenn der Betreuer damit einverstanden ist.
Wenn der Kredit nicht mehr getilgt wird erfolgt eine Mahnung, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Pfändungsbeschluß mit Besuch eines Gerichtsvollziehers. Dann muß eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben werden und ein Eintrag in die Schufa erfolgt.
Wenn es die Aufgabe des Betreuers ist sich um seine Finanzen zu kümmern kann er schluldrechtlich keinen Kredit aufnehmen. Sollte er eine Bank finden, die ihm das Geld gibt, haftet er nicht für die Rückzahlung. Daher denke ich jede Bank wird sich ausreichend informieren ob eine derartige Betreuung vorliegt.